Darf mich mein chef auf die arbeit rufen und für den tag (wo ich eigentlich berufsschule habe) abmelden?

2 Antworten

Nein, das darf er grundsätzlich nicht.

In einer dualen Ausbildung besteht die Pflicht am Berufsschulunterricht teilzunehem. Der Arbeitgeber hat dir dieses zu ermöglichen.

Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, dass eine Freistellung von der Berufsschule immer nur aufgrund unabwendbarer Umstände erfolgen darf. Das bedeutet, dass alle planbaren Anlässe wie Saisonarbeiten oder Terminarbeiten kein legitimer Grund für eine Freistellung sind.

Die Freistellung muss zudem rechtzeitig vorher vom Arbeitgeber bei der Berufsschule schriftlich beantragt werden.

In seltenen Ausnahmefällen, die dein Chef aber auch der Schule begründen können muss, ist das möglich.