Darf mich der Chef einfach nach hause schicken weil keine arbeit ist? Unbezahlt?

3 Antworten

Wie PeterSchu und herakles3000 schon richtig geantwortet haben:

Der Arbeitgeber kann Dich zwar nach Hause schicken, wenn es Arbeitsmangel gibt, muss Dich aber trotzdem entsprechend er vereinbarten Arbeitsdauer bezahlen - vorausgesetzt, Du hast ihm nicht Dein Einverständnis erklärt. Der Arbeitgeber gerät dann in den sogenannten "Annahmeverzug" bezüglich Deiner Arbeitskraft.

Grundlage dafür ist das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko":

Kommt der Dienstberechtigte [Anmerk.: der Arbeitgeber] mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete [Anmerk.: der Arbeitnehmer] für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. [Das gilt] entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt. 

Mit anderen Worten:

Du bist so zu bezahlen, als wenn Du "normal" gearbeitet hättest und musst die versäumte Zeit auch nicht nacharbeiten.

Eine Ausnahme von dieser Regel gilt nur dann, wenn diese Vorschrift zu einer existenziellen Bedrohung für den Betrieb werden sollte.

Wie Du Dein Recht gegenüber Deinem Arbeitgeber wahr nimmst, Dich ihm gegenüber behauptest, ist allerdings eine andere Frage.

Nein, darf er nicht. Er hat einen Arbeitsvertrag mit dir geschlossen, in dem eine bestimmte tägliche/wöchentliche Stundenzahl vereinbart ist. Wenn du die aus Gründen, die nicht bei dir liegen, nicht leisten kannst, ist das sein Problem. Zahlen muss er trotzdem, weil er sonst gegen den Arbeitsvertrag verstößt.

Er darf dich zwar nach hause schicken aber er muß dich trotzdem bezahlen den er hat eine Arbeitsvertrag mit dir und Dadurch kanst du ja auch nirgentwo anders eine Arbeit anfangen.