Unbezahlt?

4 Antworten

Das wohl eher eine leere Drohung und ist auch nicht erlaubt.

Es ist aber nicht vollkommen unverständlich dass Dein Chef nicht davon begeistert ist wenn Du keine Lust zum arbeiten hast. Vielleicht wäre es hilfreich eine neue Einstellung zu Deiner Arbeit zu entwickeln.

Das nennt sich "einseitige Freistellung" und ist nicht einfach so möglich. Lass dir das auf jeden Fall schriftlich geben, falls du damit vor das Arbeitsgericht gehen willst.

Einseitige Freistellungen sind in folgenden Fällen zulässig:
- Kündigung nach Fehlverhalten, zum Beispiel aufgrund einer Straftat oder groben Verletzung des Arbeitsvertrags: Eine Weiterbeschäftigung ist dem Arbeitgeber nicht zumutbar.
- Suspendierung von Führungskräften
- Insolvenz des Unternehmens
- Der Arbeitnehmer hat noch Urlaubsansprüche, die in etwa der Kündigungsfrist entsprechen.

https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/arbeitsrechtsschutz/freistellung-befreiung-von-arbeitspflicht/

nein, darf er nicht.

Solange du deine Arbeit machst ist es irrelevant ob du Lust auf die Arbeit hättest oder nicht.

Was anderes währ es, wenn du deine Arbeit nicht machen würdest, weil du eben keine Lust drauf hast, dann könnte er dich abmahnen und bei Wiederholung auch kündigen.

Dich 3 Wochen unbezahlt freistellen geht aber auch hier nicht.

Nein, das darf er nicht.