darf meine mutter den kontakt mit meiner halbschwester verbieten?

4 Antworten

Das darf sie nur wenn ein Grund besteht. Ansonsten kannst Du Besuchsrecht einklagen. Ich würde es aber erstmal noch mit einem freundlichen Gespräch versuchen.

Darf sie leider. Die einzigen beiden Chancen die ich sehe sind ein Umgangsrecht mit der kleinen einklagen, mit der Begründung dass es dem Kindeswohl zuträglich ist oder das Gespräch mit der Mutter zu suchen.

Was davon erfolgversprechender ist, kannst du dir sicherlich ausrechnen.

Ja darf sie wenn ein gerechtfertigter Grund besteht

Deine Mutter rächt sich an Dir, weil Du zu Deinem Vater gezogen bist. Obwohl Dein Stiefvater Dir das Leben schwer gemacht hat, solange Du bei Deiner Mutter und ihm gelebt hast.

Ich würde mit dem Jugendamt sprechen. Welche Möglichkeiten Du als Schwester hast.

Giwalato