Darf meine Mutter das?

Ja 85%
Nein 15%

20 Stimmen

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Ja

Ja das darf sie, denn als Kind hat man ab einem gewissen Alter nicht nur Rechte sondern auch Pflichten. Es geht hierbei ums familiäre Zusammenleben. Da kann man sich halt nicht immer von vorne bis hinten Bedienen lassen sondern muss im Haushalt mithelfen.

Die Aufgaben sind dabei dem Alter entsprechend. Ein sechsjähriges Kind kann nicht die gleichen Aufgaben haben/bekommen wie ein 16. jähriger Teen.

Das Handy wegnehmen wenns nicht klappt ist einfach. Besser wäre es, man macht einen Wochenplan wo alle aufgaben drauf stehen. Dann schaut man wie viele Aufgaben es sind, wie viele Personen in der Familie sind und dann teilt man alle Aufgaben durch die Personen so das jeder gleich viel zu tun hat.


Salatgurke613 
Beitragsersteller
 23.10.2022, 18:16

Ja so einen wochenplan haben wir. In der Woche mache ich die Aufgaben die ich machen muss und die auf dem Plan stehen. Am Wochenende habe ich keine Aufgaben.

Ja
Ja, es ist zulässig, dass Eltern ihren Kindern das Smart­phone wegnehmen. Es gibt kein Gesetz, das Eltern verbietet, das Smart­phone ihres Kindes „einzu­kas­sieren“. Dem Kind das Handy wegnehmen dürfen Eltern selbst dann, wenn sich das Kind das Telefon vom eigenen Taschengeld oder von Geldge­schenken gekauft hat und die Eltern dem Kauf zugestimmt haben.
„Es ist dann zulässig, einem Kind das Handy wegzunehmen, wenn es sich dabei um eine sinnvolle, pädagogische Maßnahme handelt. Wenn die Eltern das Kind damit also erziehen und sein Fehlverhalten bestrafen wollen“, sagt der Oldenburger Rechtsanwalt Burkhard Bühre von der  Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/duerfen-eltern-ihrem-kind-das-handy-wegnehmen

Ja

Als erzieherische Maßnahme darf sie das machen - zumindest auf jeden Fall das Handy und alles sonstige einkassieren.

Kontakt verbieten in Theorie nur dann, wenn er auf dich einen nachweislich schlechten Einfluss hat o.ä.. In Praxis kannst du auch dann nix machen, wenn dem nicht so ist

Ja

Laut Gesetz bist du verpflichtet zu helfen im Haushalt. Die Bestrafung mit Kontakt-Entzug ist hart aber im Rahmen.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch §1619 steht: "Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten."

Woher ich das weiß:Recherche

Jesko224  23.10.2022, 18:12

Ach so, die Regel habe ich noch nie gehört. Bei meinen ~200 Verstößen gibt das dann wohl Strafen

Hacker48  23.10.2022, 18:16
@Jesko224

Wo kein Kläger, da kein Richter. Den Spruch kennste bestimmt. 😉

McDuffee  23.10.2022, 19:19
@Jesko224

Naja der judikative (Eltern in dem Fall) liefert damit natürlich Munition...

Salatgurke613 
Beitragsersteller
 23.10.2022, 18:12

Ich habe meine Tage heute bekommen und ich wollte nur die Küche nicht aufräumen

LePetitGateau  23.10.2022, 18:17
@Salatgurke613

Du sagst aber dass du OFT mit ihr diskutierst. Also reden wir jetzt nicht von dem Einzelfall. Es hat ihr wohl schlichtweg gereicht mit den Diskussionen

Lmorg  23.10.2022, 18:25
@Salatgurke613

Kleinvieh macht auch Mist. Wenn du nur oft genug Kleinigkeiten verzapfst, summiert sich das und irgendwann ist das Fass eben mal voll. Ich denke, dass in deinem Fall nun genau das passiert ist.

Ja

Ja, wenn sie einen Grund dafür hat schon. Trotzdem ist es das Beste mit ihr darüber zu sprechen, vielleicht findet ihr eine Klärung.

Liebe Grüße von 🐝