Darf meine Lehrerin mir Gel Nägel verbieten?

6 Antworten

Ob sie es Dir verbieten darf, entscheidest Du. Wenn Du die Anweisung befolgst, dann durfte sie.

In der Schulordnung steht ebenfalls drin das man die Nägel ablösen oder abkleben soll!

Wenn in der Schulordnung »oder abkleben« steht, darf man auf die Begründung gespannt sein, warum im Sportunterricht Deiner Lehrerin dieses Jahr etwas anderes gilt als letztes. Noch dazu etwas, was mit der Schulordnung nicht konform geht. Was hat sich in der Zwischenzeit geändert, würde ich sie fragen?

Wenn die Argumente ausgetauscht sind, kannst Du entscheiden, ob Du Dich der Anweisung beugst oder ihr nicht folgst.

Gruß Matti


Jack98765  22.09.2022, 08:25

Warum soll hier ein Begründung abgegeben werden? In der Schulordnung steht, entweder oder, aber nicht, dass sich das die Schülerinnen aussuchen dürfen. Es ist völlig egal was im letzten Schuljahr war, heuer ist es eben so und das bedarf keiner weiteren Begründung.

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Kuhlmann26  22.09.2022, 08:36
@Jack98765

Der Kommentar ist wieder ein Beleg für die Tatsache, dass die Schule eine Belehrungs- und Erziehungsanstalt ist und keine Bildungseinrichtung.

Warum sollte es einigen in der Schule befindlichen Leuten erlaubt sein, die Schulordnung zu interpretieren und anderen nicht? Ich kenne den genauen Wortlaut nicht, aber wenn es zwei Alternativen für diese Situation gibt, dann gibt es sie. Warum sollte eine Lehrerin das Recht haben, einen Teil der Schulordnung für ungültig zu erklären?

Unter Deinem Kommentar fehlt das Wort »Basta!«. Was so viel heißt wie, ich dulde keinen Widerspruch.

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Jack98765  22.09.2022, 08:44
@Kuhlmann26

Wie du sagst, wir kennen den vollen Wortlaut nicht, aber auch nicht die ganze Geschichte. Hier wird ja gerne mal von den Fragestellern der wohl wichtigste Teil weggelassen, damit sie das zu lesen bekommen, was sie gerne lesen möchten.

Am Ende des Tages obliegt es der Lehrkraft, wie in diesem Fall, die Verletzungsgefahr weiter zu minimieren und wenn ihr abkleben nicht mehr reicht, dann verlangt sie eben die Entfernung. Ich gehe stark davon aus, dass dies auch mit der Schulleitung abgesprochen wurde. Dass hier zwei verschiedene Interessen aufeinanderprallen ist mir bewusst, aber auch die Schülerinnen können nicht einfach einen Teil für ungültig erklären, weil ihnen der Teil nicht gefällt.

Bei uns im Job heißt es immer nur "aus gegebenen Anlass", wenn heute etwas verboten wird, das gestern noch geduldet wurde. Man muss nicht immer alles bis ins letzte Detail begründen.

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Kuhlmann26  22.09.2022, 08:51
@Jack98765

Darum steht in meiner Antwort der Satz:

Was hat sich in der Zwischenzeit geändert, würde ich sie fragen?

Doch, man sollte seine (geänderten) Entscheidungen immer begründen können oder gar müssen. Hier sind wir unterschiedlicher Auffassung.

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Jack98765  22.09.2022, 09:04
@Kuhlmann26
Hier sind wir unterschiedlicher Auffassung.

Sieht ganz so aus. Immerhin sind wir uns da einig ;)

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Huhu,

Ja war bei uns schon vor über 10 Jahren so, das selbe gilt für Piercings, Ohrringe, Ringe, Ketten etc. Abkleben oder abnehmen. Ist ne riesen Sauerei wenn jemand z.b. mit dem Ohrring an jemanden hängenbleibt und der dann ausreißt. Wenn die nicht zu lange sind sollte abkleben eingentlich reichen (im Gym hat eine Frau so extra Handschuhe für ihre Nägel aber keine Ahnung wie die heißen) aber nach so 3/4 Wochen sind die einfach zu lange. Wenn sie die Nägel als Gefahr für dich oder die Mitschüler sieht kann sie dich deswegen schon vom Unterricht ausschließen, sie hat ja die Verantwortung für die Sicherheit aller, wenn was passiert ist sie immer die die Schuld hat. Einfach Mal mit ihr reden wie lange für sie okay ist oder eben zu lange.

Grüße Anna

In der Schulordnung steht ebenfalls drin das man die Nägel ablösen oder abkleben soll!

Diese Regeln gibt es aufgrund einer möglichen Verletzungsgefahr.

Du darfst gerne zur Schulleitung gehen und um ein Gespräch bitten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Schulsozialarbeiterin

Verletzungsgefahr. Du kannst andere und dich selbst verletzen

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 2 Staatsexamen

ja, wegen möglicher Verletzungsgefahr