Darf meine Ausbildungsleitung bereits genehmigen Urlaub wegen Änderungen in dem Stundenplan streichen?
Ich habe vor Monaten für einen bestimmten Tag Urlaub beantragt, da ich an dem Tag etwas wichtiges habe. Da ich an dem Tag keine Berufsschule haben sollte, ist der Antrag sofort genehmigt worden. Nun haben sich Änderungen im Stundenplan ergeben und ich habe theoretisch an dem Tag Unterricht in der Berufsschule.
Darf jetzt die Ausbildungsleitung (Arbeitgeber) den bereits genehmigten Urlaubstag streichen? Oder ist er jetzt verpflichtet mich für den Tag von der Schule freizustellen?? Hat jemand die Erfahrung gemacht??
Ich freue mich auf eure Antworten. Vielen Dank!
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn dann muss deine Berufsschule dich freistellen. Das kann dein Ausbilder doch nicht an einem SCHULtag. Dein AG hat gar keine Handhabe, dir da Urlaub zu gewähren.
Unter den Voraussetzungen schätze ich die Chancen gar nicht schlecht ein. Also Freistellungsantrag an den Klassenlehrer.
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Du kannst an einem Unterrichtstag keinen Urlaub nehmen. Du musst in die Schule und deinen Urlaubstag bekommst du wieder.