Darf meine 14 Jährige Freundin zu mir ziehen?

6 Antworten

Natürlich darf deine Freundin (14) zu dir ziehen! Es gilt in Deutschland die sogenannte Freizügigkeit: Jeder Bürger darf dahin ziehen und dort wohnen, wo er mag. Siehe Grundgesetz Art 11: "(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet."

Aber bis deine Freundin (14) volljährig ist, also mit 18, haben ihre Erziehungsberechtigen (Eltern, Elternteile, Jugendamt oder Vormund) das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Diese können also sagen: "Montags bist du bei Oma, Dienstags bis Freitags im Internat, und am Wochenende bei uns!"

Dieses Aufenthaltsbestimmungsrecht können die Erziehungsberechtigen (Eltern, Elternteile, Jugendamt oder Vormund) auch durchsetzen mit Hilfe der Polizei.

Das tun sie aber meistens nicht gleich. Daher ist es meistens kein Problem, wenn eine Freundin ein paar Tage bei einem Freund übernachtet, bis sich ein Streit gelegt hat.

Wenn es doch Probleme damit gibt, kann man das Jugendamt um Hilfe bitten, und im Extremfall das Familiengericht um eine Entscheidung bitten.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Die Eltern haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Selbst, wenn sie es abgeben oder es weggenommen wird, geht es erst an das Jugendamt über. Glaube allerdings nicht, dass sie problemlos das Zusammenziehen erlauben. Da kommt sie eher ein eine Jugendeinrichtung.

Nein, darf sie nicht. Wenn das der Wahrheit entspricht, dann sollte deine Freundin sich an das Jugendamt oder die Polizei wenden. Das schlagen Familienmitglied ist häusliche Gewalt und sie kann sich bei den entsprechenden Stellen Hilfe holen.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei den Eltern. Also: nein.

Wenn ihre und Deine Eltern damit einverstanden sind dann schon,aber einfach so zu Dir ziehen geht nicht.