Darf mein Vermieter eine Sicherheitskaution in Höhe von 600€ verlangen, damit ich zwei Katzen halten darf?

Isuzu189  13.08.2024, 17:07

Wie hoch ist denn die Kaltmiete?

thesmiths02 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 17:10

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5 Antworten

Betrachte es als Entgegenkommen, denn er könnte ja ebensogut die Tierhaltung einfach komplett verbieten.

Das tun sehr viele Vermieter. Es ist nicht unbedingt einfach, eine tierfreundliche Mietwohnung zu finden.


thesmiths02 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 18:40

Tierhaltung an sich darf man auch als Eigentümer nicht verbieten. Zumindest was Kleintiere angeht. Ich weiß das Katzen hier nicht dazu gehören, aber im Mietvertrag steht deutlich, das der Vermieter Katzen nur verbieten darf, wenn er eine sachliche Begründung hat. Da stehen die Beispiele: Lautstärke und Schaden am Mietobjekt. Ich habe noch nie etwas von dieser Art Kaution gehört und davon steht auch nichts im Vertrag. Die genannte Begründung muss auch im Einzelfall abgewogen werden, schlechte Erfahrungen reichen also nicht.

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thesmiths02 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 18:43
@thesmiths02

Also ich hab bevor in die Wohnung gezogen bin in WGs gelebt. Da hatten wir immer Katzen und meiner Erfahrung mit diesen Katzen nach, sind Schaden am Mietobjekt nicht zu erwarten. Das das passieren kann, ist mir klar. Aber ich hab das Gefühl, das es im Vertrag stehen sollte, das er eine Kaution für Tierhaltung verlangt. Denn dann wäre ich unter Umständen nicht in die Wohnung gezogen.

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LDanne  13.08.2024, 19:52
@thesmiths02

Tja, das ist das Lehrgeld, das wir alle für solche fehlgeleiteten Gefühle bezahlen müssen.

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Die Kaution darf insgesamt 3 Monatskaltmieten nicht übersteigen.

Innerhalb dieses Rahmens ist eine höhere Kaution aufgrund der Katze aber durchaus möglich.


thesmiths02 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 18:51

Okay. Aber ist es denn einfach erlaubt im Nachhinein, nachdem ich den Vertrag unterschrieben habe und eingezogen bin eine höhere Kaution zu verlangen, wenn davon nichts im Mietvertrag steht? Da steht nur ich brauche die Zustimmung für Katzen, aber wie gesagt auch, das diese nur sehr gut begründet verwehrt werden kann. Also ich habe mich mal schlau gemacht und in dem Fall wäre so etwas wie schlechte Erfahrungen mit Katzen als Begründung unzureichend. Es würde nur gelten, wenn ein Schaden am Mietobjekt entstanden ist, dann kann er die Erlaubnis zurück ziehen. So hab ich das verstanden, ich bin allerdings kein Experte.

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Interesierter  13.08.2024, 20:02
@thesmiths02

Er verwehrt die Erlaubnis ja nicht grundsätzlich. Er stellt vielmehr das höhere Schadensrisiko in den Raum und verlangt daher für die Katze eine zusätzliche Kaution.

Insgesamt würde ich sagen, das ist ein Präzedenzfall.

Für dich stellt sich die Frage, ob du deswegen wirklich vor Gericht streiten willst.

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Höre ich zum ersten Mal. Informiere dich mal beim Mieterschutz, der Arbeiterkammer oder einer ähnlichen Rechtsberatung.

Wenn die Kaltmiete 595 Euro beträgt, darf der Vermieter nicht mehr als 1.785 Euro an Kaution verlangen. Ganz egal ob mit oder ohne Katze.

Wenn er das so will, dann kann er das machen.