Darf mein Vater für mich rechtlich klagen?
Hallo,
Mir ist Jemand ins Autos gefahren. Die andere Person ist schuld. Jetzt will die Versicherung nicht 100 Prozent übernehmen. Da ich keine Rechtsschutz Versicherung habe, allerdings mein Vater im Bereich verkehrsrecht. Kann er für mich klagen um die 100 Prozent der Versicherung rauszuholen? Oder kann das nur ich?
Mein Vater ist nicht der Fahrzeughalter.
3 Antworten
Du musst den Anspruch selbst durchsetzen. Gegebenenfalls bist du noch über deine Eltern mitversichert. Volljährige, unverheiratete Kinder die in der Ausbildung sind, sind häufig mitversichert. Auch dann, wenn sie bereits ausgezogen sind.
Wenn dein Vater Eigentümer des Autos ist, kann er das problemlos über seine Rechtsschutz regeln. Bist du der Eigentümer, musst du es selbst regeln. Im Idealfall bist du wie gesagt mitversichert. Deinem Vater den Anspruch abzutreten, funktioniert übrigens nicht. Bei abgetretenen Ansprüchen gibt es keinen Versicherungsschutz.
Nein. Es geht nur ums Eigentum. Klagen kann immer nur der, dessen Rechte verletzt wurden. Wurde der Fahrer verletzt (Körper), kann er klagen. Wurde ein Mitfahrer verletzt (Körper) kann er auch klagen. Wurde der Fahrer so schwer verletzt, dass das von seinem Kopf herabfließende Blut seinen Kaschmirschal beschädigt hat (Eigentum), kann er klagen. Etc. ... Und so kann eben auch nur der klagen, dessen Eigentum das beschädigte Fahrzeug ist. Das kann, muss aber nicht der Halter sein. Zum Beispiel beim Leasing ist die Bank Eigentümer und der Leasingnehmer ist zwar Halter, aber nur Besitzer des Fahrzeugs. Wenn das Fahrzeug deinem Vater gehört (er es also ursprünglich gekauft und zwischenzeitlich nicht an dich verkauft oder verschenkt hat), ist er Eigentümer und kann klagen.
Dein Vater könnte nur klagen, wenn er ein eigenes Interesse an der Sache hat, die über Vater-Sohn-Beziehung hinausgeht. Das wäre der Fall, wenn er z.B. der Halter gewesen wäre.
Du als Halter und Fahrer des Fahrzeugs bist als volljährige Person in diesem Fall auf dich gestellt.
nur dann wenn dein Vater betroffener ist z.B. wenn es sein Auto ist, das du kaputt gefahren (bekommen) hast.
lg, Anna
Also wenn mein Vater Fahrzeughalter gewesen wäre könnte er auch klagen. Auch wenn er beim Unfall nicht dabei gewesen wäre.