darf mein lehrer mir eine soo schlechte note geben nur wegen mündlich?
ich bin mündlich sehr schlecht, also ich melde mich kaum bis sogar garnicht..
(in g) meine klassenarbeiten sind aber gut (2-3) und ich habe auch ein plakat vorgetragen. wie gesagt ich melde mich GARNICHT.
Der Lehrer hat mir auf dem Zeugnis eine 5 gegeben, ist das nicht gemein/unfair?
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Naja 3 +6 (keine Mitarbeiter ist das einfach)= 9
Das durch 2 ist 4,5 und damit eine 5.
Also ja das darf er
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Er hat schriftlich 2-3, also kann es keine 5 sein. Außerdem bedeutet 6 völlige Arbeitsverweigerung, also auch schriftliches, Hausaufgaben etc.
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Ich weiß nicht welche Klasse du bist, aber spätestens ab der Oberstufe müsste 50% Prozent deiner Note mündlich, die andere schriftlich sein.
So oder so finde ich es schwachsinnig und ich würde mich beschweren.
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wie geht das denn bitte? Wenn du eine 2 oder eine 3 schriftlich hast und mündlich vlt 3-5 oder so, ist das mehr als nur unfair. Anderseits kann es sein, und der Lehrer kann ja die Teilung der Benotung selbst festlegen, dass ihm die mündliche Leistung mehr Wert ist, als die schriftliche. Welches Fach hat der bitte
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ja war klar, bei mir besteht die ganze Note nur aus zwei Referaten pro Semester in Religion was ein kompletter Schwachsinn ist. Versuch doch mal mit deinem Lehrer/in zu reden und vielleicht kannst du ja deine Note irgendwie verbessern
![](https://images.gutefrage.net/media/user/mottral/1717501488685_nmmslarge__0_0_270_270_efb4d7a8c6f964ad4325dcf05e36c56c.jpg?v=1717501489000)
Schriftlich 3
Mündlich 6
=
Note 5
passt
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Für mündlich 6 müsste eine Arbeitsverweigerung im Unterricht vorliegen - also nicht nur nicht aufzeigen sondern überhaupt nichts machen. Ansonsten wäre die Note nicht erlaubt. Außerdem hat er 2-3 gesagt und man käme selbst mit einer 5 mündlich auf 3-4
![](https://images.gutefrage.net/media/user/WECoyote/1668797714430_nmmslarge__37_0_271_271_59f922151066302ffe13123284edc919.jpg?v=1668797715000)
„Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.“
Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG)
Vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Februar 2022
(GV. NRW. 2022 S. 250)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Genau - und Grundkenntnisse werden ja wohl vorhanden sein, wenn die schriftlichen Noten 2-3 sind.
Die zugrundeliegende Situation wird auch noch weiter ausgeführt:
"Keine freiwillige Mitarbeit im Unterrichtsgespräch. Nach Aufforderung bzw. in Einzelarbeit keine oder falsche Sach- aussagen bzw. Arbeitsergebnisse.
Keine konstruktive Mitarbeit in Partnerarbeit beziehungsweise Gruppenarbeit.
Hausaufgaben werden nicht geleistet bzw. nicht der Aufgabenstellung entsprechend bearbeitet. Notwendige Materialien liegen regelmäßig nicht vor. (Nur S I: Die Heftführung erfolgt nur lückenhaft und ist auch in formaler Hinsicht nicht angemessen.)
Die Leistung entspricht den Anforderungen nicht. Selbst Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behebbar sind."
![](https://images.gutefrage.net/media/user/martrud/1649330937883_nmmslarge__0_17_300_299_d7de4a320b5ac34a96452a2ec4d5edce.jpg?v=1649330938000)
Vermutlich geht es da um die Noten in einem Sprachfach, oder ?
"Sprache" kommt von "sprechen" .....
religion..