Darf mein Lehrer meinen Eltern meine Note sagen, obwohl ich 18 bin?

8 Antworten

Ne, darf er wohl nicht. Insbesondere durch das neue europäische Datenschutzgesetz wäre das abmahnungsfähig. Wenn Du also einen Anwalt beauftragen möchtest könnte er eine Unterlassungserklärung unter Androhung einer Schadensersatzsumme ausstellen.

Alternative ist Du spricht die Bitte auf Unterlassung erstmal fernmündlich aus und behälst Dir bei Verstoß weitere rechtliche Schritte vor.


yianxax  13.09.2018, 00:34

Unbedingt erst schriftlich widersprechen und dann bei erneutem Verstoß einen Anwalt konsultieren, denn sonst bleibt man selbst wenn man Recht bekommt unter Umständen auf den Anwaltskosten sitzen.

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Frooopy  13.09.2018, 00:41
@yianxax

Naja es ist der Lehrer und der hat sich sicherlich nichts dabei gedacht. Rechtlich hast Du sicherlich recht aber man muss den Spatz ja nicht gleich mit einer Kanone erlegen, nicht wahr?

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yianxax  13.09.2018, 00:46
@Frooopy

Ein schriftlicher Hinweis ist keine Kanone, sondern die einzige Möglichkeit später nachzuweisen, dass man den Widerspruch tatsächlich getätigt hat.

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Nein, das darf er nicht! Sprich mit ihm persönlich darüber und mach klar, dass du das nicht willst. Am besten auch schriftlich an die Schulleitung.

Rechtliche Handhabe hast du meiner Meinung nach nicht, da Lehrer davon ausgehen dürfen, dass du einer Informationsweitergabe weiterhin zustimmst.

Bedenke auch, dass der Lehrer möglicherweise nicht um dein Alter wusste und es sich nur um eine Versehen handelt. Der will dir nicht unbedingt etwas böses.


Trydolony 
Beitragsersteller
 13.09.2018, 00:21

Er wusste definitiv von meinem Alter und "nett" war das auch nicht von ihm gemeint... Danke für die Antwort :)

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yianxax  13.09.2018, 00:25
@Trydolony

Dann Informiere die Schulleitung schriftlich, das du jegliche Informationsweitergabe an Dritte soweit wie möglich untersagst. Bei Nicht Versetzung, Rauswurf oder Nicht Zulassung zum Abi darf die Schule deine Eltern aber je nach Bundesland trotzdem noch informieren, um Amokläufe zu vermeiden.

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Trydolony 
Beitragsersteller
 13.09.2018, 00:36
@yianxax

Danke für die Antwort, das mit den Amokläufer finde ich ziemlich interessant, hast du vtl. Eine Quelle, wo ich mir das nochmal angucken kann ? :)

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Bei uns wäre das eigentlich verboten, da du über 18 bist.

Wenn du aber gefährdet bist, dürfte das dein Lehrer schon. Warum?

Das hat man geändert nach dem Amoklauf von Erfurt. Der Amokläufer war volljährig und von der Schule geflogen. Seine Eltern wussten das nicht, denn sie waren nicht informiert worden, weil er volljährig war und es ihnen nicht erzählte. Morgens ging er immer aus dem Haus und verbrachte die Zeit in Cafés. Der Mann wurde dann aus Frust zum Massenmörder.

Daher wurden die Kompetenzen für Lehrer erweitert, wenn der S gefährdet ist.

Du solltest mal mit deinem Lehrer reden, dass du nicht willst, dass er mit deinen Eltern über deine Leistungen redet.

Welches Bundesland? Schulrecht ist Landesrecht!

In NRW ist dies ausdrücklich im Schulgesetzt verankert, §120 (8):

§ 120

Schutz der Daten von Schülerinnen

und Schülern und Eltern

(8) Die Schule kann Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler über

wichtige schulische Angelegenheiten wie

1. die Nichtversetzung,

2. die Nichtzulassung oder das Nichtbestehen einer Abschlussprüfung,

3. den vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht über eine Woche

hinaus,

4. die Entlassung von der Schule oder deren Androhung und

5. die Verweisung von allen öffentlichen Schulen oder deren Androhung

und über sonstige schwerwiegende Sachverhalte informieren, die das

Schulverhältnis wesentlich beeinträchtigen. Die Schülerinnen und Schüler

sind von den beabsichtigten Auskünften vorab in Kenntnis zu setzen.

Durch deine Schilderungen gehe ich mal davon aus das du noch zu Hause lebst und deine Eltern dein leben finanzieren, sprich du nicht nebenbei noch arbeiten bist.

In diesem Fall darf dein Lehrer ihnen alles erzählen, da du noch nicht wirtschaftlich unabhängig bist.


Frooopy  13.09.2018, 00:32

Ich glaube nicht das das eine mit dem anderen in eine rechtliche Abhängigkeit gebracht werden kann. Wo genau steht das?

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Trydolony 
Beitragsersteller
 13.09.2018, 00:17

Schonmal danke für deine Antwort... das hätte ich mir auch schon überlegt, aber ist das wirklich so, hast du vtl. vertrauliche Quellen, finde recht wenig dazu :/ .

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verreisterNutzer  13.09.2018, 00:24
@Trydolony

da musst du das Schulgesetz deines jeweiligen Landes durchsuchen , ich kann nur aus eigener Erfahrung berichten

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yianxax  13.09.2018, 00:16

Das hat mit dem Thema überhaupt nichts zu tun und es ist auch egal, wo man wohnt.

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verreisterNutzer  13.09.2018, 00:20
@yianxax

nein ist es nicht, die wirtschaftliche Abhängigkeit ist der entscheidene Faktor im Volksmund heißt der Spruch in etwa "solange du deine Füße unter meinen Tisch stellst..." und so ist es im juristischem ebenso solange man abhängig ist von den Eltern haben sie ein Anrecht auf Informationen des schulischen Werdegangs. Wenn man z.B. in einem Betreutem Wohnen untergebracht ist und die Eltern kein Sorgerecht und Aufenhaltsbestimmungsrecht mehr haben, sind Lehrer dem dortigen Betreuern zur Auskunft verpflichtet. Erst wenn man eine eigene Wohnung hat und diese auch selbst finanziert dürfen die Eltern nach Datenschutz bla bla nicht mehr unterrichtet werden.

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yianxax  13.09.2018, 00:28
@verreisterNutzer

Das ist meines Wissens nach falsch, bitte gib eine Quelle an. Die wirtschaftliche Abhängigkeit bedeutet nichts, zumal der Begriff irreführend ist, denn die Eltern müssen einen finanziell unterstützen. Ab 18, in seltenen Fällen ab 21 darf man nach Datenschutzgesetzen selber über Auskünfte an Dritte entscheiden.

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verreisterNutzer  13.09.2018, 00:48
@yianxax

Sorry war ein wenig abgelenkt aber ich berufe mich hier mal auf Dr. Wolfgang Bott (hessisches Kulturministerium) und Christian Schmidt (Amtsjurist Stadtschulamt Frankfurt / Main)

"Den Eltern kann aber auch aus einem anderen rechtlichen Aspekt ein Informationsrecht gegenüber ihren volljährigen Kindern zustehen. Gemäß § 1610 Abs.2 BGB sind die Eltern verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt einschließlich der Kosten zu einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf zu gewähren. Diese Unterhaltspflicht endet mit dem Abbruch der Ausbildung durch das volljährige Kind. Insoweit besteht für die Eltern ein allgemeiner Auskunftsanspruch nach §§ 1605, 242 BGB, dem eine Verpflichtung des Kindes zur unaufgeforderten Information über die für den Unterhaltsanspruch wesentlichen Umstände, z.B. den Abbruch der Ausbildung gegenübersteht. Verstößt das Kind gegen diese Pflicht, so erwächst den Eltern für den Fall, dass sie Unterhalt leisten, obwohl die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, ein Bereicherungsanspruch für ohne Rechtsgrund gezahlten Unterhalt gemäß §§ 812 ff. BGB. Des weiteren kommt auch ein Schadensersatzanspruch der Eltern gegen das Kind nach § 826 BGB in Betracht. Ausgehend von dieser Rechtslage können die Eltern die regelmäßige Vorlage einer einfachen Schulbescheinigung, sinnvollerweise im halbjährlichen Rhythmus verlangen. Kommt das volljährige Kind diesem Verlangen nicht nach, werden sie berechtigt sein, eigene Ermittlungen anzustellen. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen stehen in diesen Fällen einer Weitergabe nicht entgegen, da insoweit die Durchsetzung rechtlich schützenswerter Interessen (d.h. gesetzlich vorgesehener Ansprüche) nicht aus Gründen des Datenschutzes erschwert oder gar vereitelt werden darf."

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yianxax  13.09.2018, 00:59
@verreisterNutzer

Da stimme ich dir sogar zu, über gravierende Ereignisse darf die Schule die Eltern bis zum 21. Lebensjahr informieren.

Allerdings sehe ich das nicht in Bezug auf einzelne Leistungen oder krankheitsbedingte Fehltage.

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verreisterNutzer  13.09.2018, 01:08
@yianxax

das ist eine Auslegungssache, ab wann ist etwas relevant bzw ab welchem Punkt nicht mehr relevant, diese Formulierung ist so dehnbar, dass sie alles oder nichts heißen kann im Zweifel wird ein Gericht aber immer den Eltern recht geben (also wir reden von wirklichen Eltern und nicht Inge und Bert die schon früh um 10 das erste Bierchen öffnen) da sie ja Anforderungen stellen können, u.a. können die Eltern im extrem Fall sogar den weiteren Besuchs des Gymnasiums verbieten und fordern das der Spross eine Ausbildung macht, da muss ich aber klar sagen die Beurteilung was da gerechtfertigt ist und was zu viel des guten ist, lasse ich Juristen sollen die sich den Schädel zermartern, irgendwas müssen die ja den ganzen Tag lang machen. Ich weiß eines ich will jede Note meines Kindes sehen bzw wissen auch jeden Fehltag und entweder es berichtet freiwillig oder ich hole mir die Infos anderweitig, zu mindest solange wie ich Zahlemann mache. Und jetzt nicht falsch verstehen werd meinem Kind nicht wegen einem schlechten Fach oder einer schlechten Note den Kopf abreißen und wenn da mal ein Fehltag ist, weil die Party gut war ja so what haben wa alle mal gehabt beim Studium eh dauerhafter Zustand, ich werd nur allergisch wenn mehr frei und 4er da sind als alles andere

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yianxax  13.09.2018, 01:15
@verreisterNutzer

Grundsätzlich bin ich da bei dir, allerdings wäre mir eine derartige Auskunft als Lehrer mal so neben bei zu heikel. Bei uns gab's einen, der nen Anwalt als Vater hatte der den Lehrern immer direkt mit juristischem Kram gekommen ist. Komischerweise war das der, der nur 5er hatten und nie da war. :D

Ich war auch kein Musterschüler und habe oft gebläut, aber bei mir waren die Leistungen auch immer ziemlich gut, von daher war meinen Eltern das egal ^^

Finde es auch nicht unbedingt schlecht wenn Eltern auch noch über die Volljährigkeit ein wenig Kontrolle behalten, denn oftmals ist das geistige Alter weit unter dem, was auf dem Perso steht. Allerdings sollte das auch seine Grenzen haben. Ich persönlich glaube nicht, dass der Lehrer dem Fragesteller eins auswischen wollte, ein kurzes Gespräch oder eine schriftliche Notiz an die Schule, dass das nicht gewünscht ist wird die Sache denke ich aus der Welt schaffen.

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verreisterNutzer  13.09.2018, 01:21
@yianxax

Ja sind mir auch die liebsten "Mein Papa ist Anwalt" ... meine Ansage in dem Fall "Wir sind gerade alleine in einem Raum". Aber egal das geht in die falsche Richtung. Die eigentliche Frage war ob der Lehrer das darf, rein vom rechtlichen her haben wa des ja nun erläutert wer da wirklich Recht hat wird nurn jurist sagen können. Ich glaube im übrigen auch nicht das der Lehrer es aus Boswilligkeit gesagt hat, allerdings würde ich da Stillschweigen bewahren, denn dem Lehrer da irgendwo zu "drohen" bzw sich zu muckieren könnte auch nach hinten losgehen und bei Prüfungen wo es Kippe steht gerad eim mündlichen Bereich hilft auch manchmal der Punkt "ich kenne seine Eltern er ist eigentlich ein guter Junge".

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yianxax  13.09.2018, 01:27
@verreisterNutzer

Man kann auch freundlich mit seinem Lehrer reden. Das wirkt oft Wunder, wenn man ganz normal mit denen redet, auch wenn viele Schüler ihre Lehrer als Feindbild haben. Die machen auch nur Ihren Job und haben keine Lust auf Stress, zumindest die meisten.

Wäre ich Lehrer würde ich mich auch nicht von so einem Pimpf dumm anmachen lassen. Der "Anwaltssohn" wurde bei uns übrigens auch von einigen Lehrern ganz arg vorgeführt, das war zum Totlachen, wenn einer seiner agressiven Wortgefechte komplett nach hinten losging. :D Schönen Abend dir ^^

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