Darf mein Lehrer meiner Mutter erzählen, was ich ihmanvertraut habe?

10 Antworten

Vertrauens- und Beratungslehrer unterliegen der Schweigepflicht und dürfen Privatgeheimnisse nicht offenbaren - insbesondere dann nicht, wenn es um Dinge geht, die ihnen in einem Beratungsgespräch anvertraut wurden. Das wäre sogar strafbar (siehe § 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen). Es gibt für Lehrer jedoch Ausnahmen von der Schweigepflicht, z.B. wenn es um die Aussage vor Gericht geht oder um die Vereitlung von Straftaten. Außerdem haben Lehrer in einigen Fällen auch eine Informationspflicht gegenüber den Eltern und müssen dann zwischen Schweigepflicht und Informationspflicht abwägen.

Da Du deinem Lehrer ja schon einmal Dein Vertrauen ausgesprochen hast, solltest Du sowas hier nicht fragen, vielmehr an Deiner damaligen Entscheidung festhalten und diesen doch bitte direkt ansprechen. Ich bin mir sicher, dass dieser dir bestätigen wird, dass er dieses so sicherlich nicht ansprechen wird. Er ist ja nicht nur Lehrer sonden auch Pädagoge und auch noch Vertrauenslehrer. Als solcher wird er schon mit Fingerspitzengefühl vorgehen. Also sprich mit ihm und mache Dir keine Sorgen.

Er hat eine Schweigepflicht, aber sag ihm sicherheitshalber das er es nicht deiner Mutter erzählen soll.


Joanne05  31.12.2014, 19:11

Nein, LehrerInnen unterliegen NICHT der Schweigepflicht.

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pumpas74  31.12.2014, 19:27
@Joanne05

dann würde sich der lehrer strafbar machen (siehe § 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen) und in diesem fall besteht keine informationspflicht der eltern

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Joanne05  31.12.2014, 21:57
@pumpas74

Auch VertrauenslehrerInnen unterliegen der Kooperations- und Offenbarungspflicht. Verschlechtern sich die Noten, weil der Schüler unter den Streitereien seiner Eltern leidet, muß er mit den Eltern darüber sprechen. Das gilt auch bei einer {selbst nur vermuteten} Selbstgefährdung usw. usf.. Es reicht nicht, einen POaragraphen zu lesen, ihgn zu zitieren. Damit werden die SchülerInnen nur verunsichert.

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nam3less  31.12.2014, 19:18

Sie heißen nicht umsonst "Vertrauenslehrer" ! Abgesehen davon haben Lehrer gewisse schweigepflichten

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Hallo

Wenn dein Lehrer dein Vertrauenslehrer ist, dann hat er Schweigepflicht und darf sich nicht einfach so an deine Eltern wenden.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Ich habe mich eine Zeit lang geritzt und mich meinem Vertrauenslehrer anvertraut. Da es immer schlimmer wurde, hat er mir eine Frist gesetzt, bis wann ich mit meinen Eltern reden sollte. Hätte ich das nicht gemacht, dann hätte er meine Eltern verständigt. Nach den Ferien setzen wir uns alle zusammen.

Ich denke bei deinen Problem brauchst du dir keine Sorgen machen. Du hast dich deinem Lehrer anvertraut und das wird er dann auch für sich behalten. Schließlich haben Vertrauenslehrer Schweigepflicht.

LG Jasmin

leider leider leider halten sich die Lehrer nicht an schweigen... habe auch diese Erfahrung machen müssen:( viel Glück mit den kommenden Komplikationen, trzdem nen guten Rutsch:)