Darf mein Ex geschenktes zurücknehmen?
Ich(16) und mein Ex(20) haben uns vor kurzem getrennt. Er hat mir aber in der Beziehung ein Handy gekauft, eine PlayStation 4usw. Jetzt möchte er diese Dinge wieder haben trotz öfteren sagen das er sie nicht zurück nehmen möchte in und nach der Beziehung. Er droht mir jetzt mich anzuzeigen. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was ich noch machen soll.
24 Antworten
Geschenke zurückfordern: Wann ist das möglich?
Wer Geschenke zurückfordern will – zum Beispiel nach einer Trennung – hört oft das Sprichwort "Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen!" Das stimmt jedoch nicht immer, denn unter bestimmten Bedingungen ist es durchaus erlaubt, ein einstiges Geschenk zurückzufordern.
Wann darf man Geschenke zurückfordern?
Sie können laut § 528 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) große Geschenke zurückfordern, wenn Sie als Schenker verarmt sind. Das kann auch in Zusammenhang mit der Bewilligung von Sozialleistungen relevant sein. Bei grobem Undank können Sie das Geschenk ebenfalls innerhalb eines Jahres zurückverlangen (§530 BGB). Als grober Undank zählen zum Beispiel schwere Misshandlungen, nicht aber ein simpler Streit. War das Geschenk an Auflagen geknüpft, dürfen Sie es zurückfordern, wenn die Auflagen nicht eingehalten werden (§ 525 BGB).
Wenn es geschenkt war, dann hat er keinen Anspruch und kann anzeigen, was er will.
Ob Du es behalten möchtest ist eine andere Frage...
Kinderspruch:
Geschenkt ist geschenkt. Wiederholen ist gestohlen.
Rechtlich:
Schenken ist ein Vertrag zu einseitigem Vorteil. Der Vertrag ist damit, dass du das Geschenk angenommen hast und der Gegenstand übergeben wurde, abgeschlossen und rechtsgültig.
Anzeigen kann er dich nicht, denn die Annahme eines Geschenkes ist keine Straftat.
Auf Herausgabe klagen kann er auch nicht, da der Schenkungsvertrag ohne Auflagen erfolgte.
Er hat dir die Sachen geschenkt, also gehören sie dir. Fertig!
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/geschenke-darf-man-sie-zurueckfordern
Hier ist ein Link für eine Seite um die Rechtlichen Dinge einzusehen bezüglich deines Themas.
Wenn du groben Undank bewiesen hast (zb wenn du ihn geschlagen hast oder ich glaube auch fremdgegangen bist), musst du es ihm zurückgeben. Ebenso wenn der Wert der Geschenke eigentlich weit über seinen Verhältnissen lag und er sich verschulden musste dafür.
Ansonsten gehört es dir und er kann dich zwar anzeigen wenn er will, nur passiert da rein gar nichts, weil keine Straftat vorliegt. Da würden die Polizisten / der Anwalt auch nur den Kopf schütteln.
Falls du auf die Sachen eh keine Lust hast, könntest du sie zurückgeben um Streit zu vermeiden. Ansonsten blockiere ihn einfach oder, wenn er nicht aufhört, zeige ihn an wegen Belästigung und Bedrohung.