Darf mein Ausbilder mir Aufgaben über das Wochenende geben?
Guten Tag,
Ich habe momentan Probleme mit meiner Firma. Und zwar bin ich über 18 und derzeit im 2. Lehrjahr als Verfahrensmechaniker und meine Firma hat mich aufgrund Corona auf Schichtarbeit gesetzt. Also habe ich abwechselnd Früh- und Spätschicht. Dadurch kann ich die in meinem Vertrag festgelegten 37,5 Stunden nicht einhalten und komme mit den Berufsschulstunden nur noch auf 31.
Nun verlangt mein Ausbilder auf einmal von mir, dass ich Aufgaben und Referate über das Wochenende machen muss und das ab jetzt bis zum Ende meiner Ausbildung. Dazu wurde mir noch gesagt, dass Wochenenden nicht für Freizeit sondern zum lernen da sind.
Darf mein Ausbilder das überhaupt von mir verlangen?
Und bitte nur hilfreiche Antworten und keine mit "der will mir nur was beibringen" oder ähnliches.
was steht in deinem vertrag zum thema arbeitszeiten? mo-fr? mo-so?
In der Firma wird generell nur Montags-Freitags gearbeitet. Also steht das auch in meinem Vertrag
5 Antworten
Die Ausbildung muß i. d. R. in Vollzeit stattfinden - bei Dir wären das, nach Deinen Angaben, 37,5 WoStd. Wenn coronabedingt nur noch 31 Stunden ausgebildet wird, dann wäre das nicht zulässig, denn auch während der Coronazeit muß die volle Zeit ausgebildet werden.
Die fehlenden 6,5 Std. können aber durch andere Ausbildungsinhalte gefüllt werden, wenn sie nicht durch die direkte Tätigkeit erfolgen können - dazu gehören z. B. die Ausbildungsnachweise führen, für die Berufsschule lernen, sich für die spätere Prüfungen vorbereiten oder auch theoretische, durch den Ausbilder erstellte Aufgaben, die mit den Ausbildungsinhalten zu tun haben, aufgegeben werden.
Das muß in der regulären Arbeitszeit von 37,5 Std. erfolgen - das muß grundsätzlich auch im Ausbildungsbetrieb während der regulären Arbeitszeiten stattfinden - Home-Office ist bei Azubis normalerweise nicht zulässig, da ein Ausbilder oder ein Ausbildungsbeauftragter persönlich ausbilden muß - in der Coronazeit können aber, sofern der Ausbilder oder ein Ausbildungsbeauftragter jederzeit erreichbar ist und die Leistungen aus der Ferne kontrolliert werden können, diese "administrativen" Arbeiten im Home-Office abgeleistet werden, wenn der Ausbildungsbetrieb auf amtliche Anordnung geschlossen wäre - da ja bei Dir das Unternehmen nicht geschlossen wurde, müssen diese 6,5 Std. auch im Betrieb abgeleistet werden.
Die Verlagerung einzelner Ausbildungsinhalte (oder auch von Ausbildungszeiten) auf das Wochenende oder in die Freizeit sind unzulässig - das hat nichts damit zu tun, daß ein Azubi i. d. R. auch am Wochenende oder außerhalb der Arbeitszeit Zeit zum Lernen aufwenden muß (insbesondere zur Vorbereitung auf Klassenarbeiten in der Berufsschule oder zur Prüfungsvorbereitung)...
Das darf er nicht den Dein Wochende ist auch zu deiner Erholung!
Dein Chef denkt wohl er kann sich über geltende Gesetze hinwegsetzen nur weil du über 18 bist!
Sage deinem Chef wen er das verlang hast du eine 7 Tage Wochen und da steht dir ein Ausgleichs tag zu und Auch Eine Bezahlung für diese Überstunden!
Da auch nur mo - Fr gearbeitet wird hat er sowas nicht zu verlangen!
Außerdem ein Berufsschultag ist ein Ganzer Arbeitstag!
Was du am Wochenende machen musst ist schul aufgaben und das Berichtsheft + zb Lehren !
Da hat er nicht noch anders zu Vordern!
Frage ihn doch mal was du dafür bezahlt bekommst von der firma wen das nichts ist hat er nichts zu fordern!
Warum kannst du die Sachen nicht an einem anderen Tag machen wo du zuwenig std hast?
Ansonsten bei der zuständigen Kammer / Innung nachfragen
dann ist das we freizeit und er darf dir keine aufgaben aufgeben. wenn, dann musst du die auf der arbeit, während der arbeitszeit machen.
Meine persönliche Einschätzung: Das Wochenende ist zum Erholen da. Damit die Arbeitskraft erhalten bleibt. Und die Gesundheit.