Darf man das beruflich?


02.04.2021, 17:54

Geld ist gut

  1. Nachtschicht, dann sofort Spätschicht. Nicht Nachtschicht und danach Frühschicht

3 Antworten

Nach dem Arbeitszeitgesetz darf ein Nachtsichtarbeiter nicht mehr als 8 Stunden und in Ausnahmefällen 10 Stunden am Tag in Deutschland beschäftigt werden. Zwischen zwei Arbeitseinsätzen müssen mindestens 11 Stunden liegen.

Soviel nach einem kurzen Blick ins Arbeitszeitgesetz.

Rechtssichere Auskünfte geben ein Anwalt oder auch die Gewerkschaft.


SvendPoulsen  02.03.2022, 12:03

Ja. Das hatten wir im PA München 4 und in der Luftpostleitstelle auch. In der Hopfenpost war es regelmäßig, am Flughafen nur ein mal sonntags. Der Frühdienst ging von 6 bis 12 und der Nachtdienst dann bis 6. Wann da Dienstbeginn war, weiß ich gar nicht mehr. Da auslaufender Nachtdienst als Ruhehalbtag bewertet wird, hast du dafür an anderer Stelle evtl. einen Tag mehr frei. Wenn die zu dem 6 Stunden die zur ggf. fehlenden Stunden an anderer Stelle noch erbracht werden müssten. Wenn ihr einen TV und/oder BR habt, dann besorge dir den TV bei der Gewerkschaft oder informiere dich beim BR. In Verkehrsbetrieben sind auch weniger als 11 h Mindestruhezeit möglich. Das wird dann ggf. als Übernachtung bewertet oder nicht.

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11 h Ruhezeit gelten für Volljährige zwischen zwei Diensten.
Je nach Branche gibt es aber Ausnahmen.


Zuckerbra 
Beitragsersteller
 02.04.2021, 17:57

8 Stunden Ruhezeit

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Damit verstörst die Firma gegen gelten Gesetze den 8 stunden schläft man ja! (normalerweise) und mehr als 12 stunden arbeiten am tag für maximal 3 Wochen ist auch nicht erlaubt! Die Unfälle da dürfte sehr hoch sein wie auch der Krankenstand!


Zuckerbra 
Beitragsersteller
 02.04.2021, 18:10

Mittwochs ist nur eine Schicht

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