Darf man wenn man eine Ersthelfer Ausbildung hat zu einem Einsatz rasen?
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Wie willst Du erfahren, wo es diesen Einsatz gibt, wenn Du nur als Ersthelfer ausgebildet bist?
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Gibt in Österreich Apps ,wenn ein Einsatz ist und Hilbe benötigt wird bekommt man eine Nachricht
9 Antworten
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Sonder- und Wegerechte haben nur wenige Verkehrsteilnehmer.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.
Da du weder Blaulicht noch Martinshorn hast, und auch hierfür keine Erlaubnis oder Genehmigung, hast du dich an die Straßenverkehrsordnung zu halten
Du bist Ersthelfer und kein Rettungsdienst!
Selbst Einsatzpersonal bei FFW, THW und BBK die mit Dachschild zur Wache fahren ist es wegen der Unfallgefährdung verboten zur Wache zu raßen
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Die Straßenverkehrsordnung gilt auch für Privatpersonen auf Egotrip. Also nein, du hast keine Sonderrechte, nur weil du nen Ersthelfer-Kurs gemacht hast. Aber keine Sorge, du erfährst im normalen Leben auch nicht, wenn jemand den Rettungsdienst braucht. Das wird nicht im Radio verkündet.
Da mit "rasen" eine rücksichtslose und gefährliche Fahrweise gemeint ist: Das dürfen nichtmal Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr. Die haben sich gleichermaßen an den kleinen Passus "nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" zu halten.
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NEIN!
Rasen schon mal gleich gar nicht.
Eventuell wären die Nutzung von Sonderrechten möglich. Da kennen ich aber nicht die Gesetze in A. In D gibt das Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 35 Sonderrechte jedenfalls nicht her.
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Auch ein Ersthelfer sollte klug und besonnen handeln. Dazu zählt auch das Fahren zu einem Einsatz. Dies immer entsprechend der StVo und unter Berücksichtigung der Strassen- und Witterungsverhältnisse.
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Nein. Es ist ja auch wenig sinnvoll andere zu gefährden.