Darf man währen des Polizei Einstellungstest‘s noch in der Schule sein?

3 Antworten

Natürlich. Sind ja die meisten.

Gruß S.

Eine der Voraussetzungen ist meines Wissens nach eine abgeschlossene Schulausbildung. Du kannst dich sicherlich für die entsprechende Laufbahn bewerben, wenn du die Voraussetzungen dafür hast, allerdings wohl nicht, wenn du -beispiel Fachabi- in den gehobenen Dienst einsteigen möchtest.

Wenn du eine konkrete Frage hast auf die du eine konkrete Antwort erwartest, wende dich an deine Polizeidirektion, die für dich zuständig ist und rufe die Zentrale (nicht den Notruf) an, und versuche den Einstellungsberater zu erreichen. Der kann dir die notwendigen und vor allem aktuellen Mitteilungen machen.


Sirius66  13.09.2024, 16:58

Das ist doch Blödsinn. Ein 🙏 ist völlig unangebracht.

Zur Bewerbung und auch zum Test haben die meisten Bewerber noch keinen Schulabschluss. Erst recht nicht hei der Polizei. Da muss man sich über 1 Jahr vor dem geplanten Beginn bewerben.

Alle Schulabgänger bewerben sich mit voraussichtlichen Schulabschluss!!! Sonst wären sie definitiv zu spät dran! Wie weltfremd ist das?!

allerdings wohl nicht, wenn du -beispiel Fachabi- in den gehobenen Dienst einsteigen möchtest.

Unsinn.

Für konkrete Fragen gibt es auch hier konkrete Antworten. Du müsstest es nur sein lassen, dein Unwissen zu verbreiten.

Eckengucker  13.09.2024, 19:12
@Sirius66

Für ei­ne Ein­stel­lung im mitt­le­ren Po­li­zei­voll­zugs­dienst benötigst Du min­des­tens ei­nen mitt­le­ren Bil­dungs­ab­schluss (be­zie­hungs­wei­se einen als gleich­wer­tig an­er­kann­ten mitt­le­rer Bil­dungs­ab­schluss). Du kannst Dich aber auch mit einem hö­he­ren Bil­dungs­ab­schluss bewerben (Ab­itur, Fach­hoch­schul­rei­fe oder als gleich­wer­tig an­er­kann­ter Bil­dungs­ab­schluss).

Für ei­ne Ein­stel­lung im ge­ho­be­nen Po­li­zei­voll­zugs­dienst benötigst Du einen hö­he­ren Bil­dungs­ab­schluss (Ab­itur, Fach­hoch­schul­rei­fe oder als gleich­wer­tig an­er­kann­ter Bil­dungs­ab­schluss).

Aus FAQ Karriere Polizei

Auch Ihre Schulbildung spielt natürlich eine Rolle. Ohne Schulabschluss ist eine Bewerbung für den Polizeivollzugsdienst nicht möglich. Ansonsten richten sich die Zugangsvoraussetzungen nach der Laufbahn, die Sie anstreben:

  • Für den gehobenen Dienst brauchen Sie Abitur, die Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss, der Sie zur Aufnahme eines Studiums berechtigt.
  • Eine Ausbildung im mittleren Dienst ist möglich, wenn Sie mindestens die Mittlere Reife haben.

https://www.polizeitest.de/polizist-werden-mit-hauptschulabschluss/

Ich kann nichts über den voraussichtlichen Schulabschluss finden. Die Diskrepanz ist mit ebenfalls aufgefallen, vor allem weil die Fristen für die Bewerbung schon im Jahr vorher erfolgen sollen. Schriftlich ist darüber nicht einmal etwas auf den Einstellungsseiten der Behörden zu finden, irgendwann habe ich die Suche aufgegeben.

UND GENAU DESHALB SOLLTE ER SICH AN DEN EINSTELLUNGSBERATER WENDEN.

Blödsinn ist etwas völlig anderes.

Sirius66  13.09.2024, 19:26
@Eckengucker

Du verweist ja nur an den Einstellungsberater, weil du es nicht weißt. Ich hingegen weiß es. Ganz sicher.

Für Bewerbung und Test reicht der VORAUSSICHTLICHE Schulabschluss.

Das ist für ALLE Schulabgänger so. Würden sie sich erst bewerben, wenn sie das Abschlusszeugnis in der Hand haben, wäre das viel zu spät. Keiner könnte nahtlos weitermachen. Alle wären 1 Jahr in der Warteschleife.

Hast du wirklich noch nie erlebt, WANN man anfängt, sich zu bewerben?

Und Fachabitur - umgangssprachlich für Fachhochschulreife - reicht sehr wohl für den Gehobenen Dienst.

Und es ist nicht hilfreich, zu antworten, wenn man keine Antwort hat.

Sirius66  13.09.2024, 19:47
@Sirius66
wende dich an deine Polizeidirektion, die für dich zuständig ist und rufe die Zentrale

Und das ist auch nicht hilfreich. Es gibt keine zuständige Direktion für Bewerber. Einstellungsberater sitzen dort gar nicht immer.

Ansprechpartner ist der, der regional zuständig und auf der Homepage angegeben ist.

Die Direktion haben mit Nachwuchsförderung, EAV & Co gar nicht zu tun.

Linuskenu 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 12:51

danke 🙏🏼

Bei mir es so, dass ich einen Ausbildungsplatz erhalten haben, ohne je den Schulabschuß nachgewiesen zu haben !

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe den Expertenstatus schon verpast ....