Darf man vor der Polizei weglaufen?

8 Antworten

Ja, darf man. Das reine "weglaufen" bzw "wegfahren" ist nicht strafbar.

ABER SEHR KURZ DAVOR!

Sobald du das Haltegebot eines Polizisten mißachtest, bist Du im Bereich einer Ordnungswidrigkeit (70€ Geldbuße, 1 Punkt im FAER)

Drohung oder aktiver Widerstand bedeutet bereits Straftat nach §113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte:

(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Außerdem darf die Polizei in diesem Fall die Flucht durch die Anwendung unmittelbaren Zwangs (also Gewalt) beenden und wird das meistens auch erfolgreich tun...

Hallo MaximPeter95,

wenn Polizisten auf Dich zugehen, darfst Du zufällig weggehen - plötzlich Dir einfallen, dass Du Dich beeilen musst. Wenn Du Polizisten auf Deinem Weg siehst, darfst Du wieder zufällig einen anderen Weg einschlagen und ihnen keine Aufmerksamkeit schenken. Wenn sie an Dir irgendein Interesse hätten - oder dies, wenn sie schon sehr nahe bei Dir wären, plötzlich bekämen, wären sie hinter Dir her.

Dann bleibe stehen und lass sie Dich ansprechen. Sollten sie fragen, warum Du weggelaufen oder möglicherweise ihnen aus dem Weg gegangen bist, bist Du ihnen keine Rechenschaft schuldig, denn Du kannst Dich frei bewegen, wie Du es magst - und das sei auch die Antwort.

Laufe nicht mehr weg, wenn sie bereits mit Dir sprechen. Sie können juristisch jederzeit eine Personenkontrolle durchführen. Dabei ist es Dein Recht, wenn das länger dauern sollte, zu fragen, ob sie irgendein Ermittlungsverfahren gegen Dich eingeleitet haben - oder Du das vermutest und Deine Vermutung ausdrückst: ab dann nur noch Angaben zu Deiner Person und zu nichts anderes mehr machst; ausdrückst, dass Du einen Rechtsanwalt einschaltest. Du hast auch jederzeit das Recht, nach der Rechtsgrundlage deren Aktion zu fragen.

Sie können Dich nicht länger als zumutbar ins Gespräch verwickeln, ohne Dich vorläufig festzunehmen oder zu bitten, mit an ihr Fahzeug auf die Wache zu kommen. Bleibe höflich und bestimmt - und weise ggf. darauf hin, dass Du ebenso Höflichkeit erwartest, sollte das nicht so sein.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja schon... aber kommt drauf an was man vorher gemacht hat und man sich damit dann verdächtig macht.

In einem Nachbarort hat jemand sich seiner Festnahme widersetzt und einem polizisten Rippen gebrochen und ist dann mit angelegten handschellen abgehauen. Da stehn dann natürlich diverse Straftaten im Raum...

Wenn du es schaffst und die dich nicht schon kennen, also du bereits polizeibekannt bist, klar.

Dann können die dir ja nix. Wie auch... (sofern du nicht gerade von zu Haus vor denen wegläufst und die nur auf den Briefkasten gucken müssen um herauszufinden wie du heißt und wo du wohnst).

Geh aber davon aus, dass die dir hinterherlaufen und die dich dann fragen, wieso du weggelaufen bist.


clemensw  09.09.2020, 12:56

Du meinst: Dir hinterherlaufen, dich zu Boden werfen, mit drei Mann auf dir knien, dir die Arme nach hinten hebeln um die Handschellen anzulegen und dich dann fragen, was der Mist soll - nachdem Du aufgehört hast, vor Schmerzen zu schreien.

0
RobertMeyer87  09.09.2020, 13:23
@clemensw

Naja... mal davon abgesehen dass einige Polizisten auch nicht mehr die fittesten sind kann man ja auch noch kurz vorher stehenbleiben und die Hände heben, wenn man sieht, dass man eh nicht wegkommt.

Und wenn man keine Gefahr darstellt also entweder eine dünn gebaut ist oder nicht gerade ne Glatze und überall Tattoos hat, dann sind die auch nicht so aggressiv.

0

ist nicht verboten, man macht sich aber höchst verdächtig