Darf man Vögel in der Wohnung halten ohne die Einverständnis des Vermieters?

5 Antworten

Ja, kleine Vögel dürfen gehalten werden, bis vier Stück sollte das kein Problem sein, bei größeren Schwärmen müsste man wohl nachfragen. Bei Großpapageien wohl ebenfalls.

https://www.advocard.de/streitlotse/mieten-und-wohnen/haustiere-in-mietwohnung-kleintiere-erlaubt/


Sabiiisch 
Fragesteller
 02.05.2020, 14:38

Okay danke. Also das wären 2 Vögel soweit ich weiß.

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Tasha  02.05.2020, 14:40
@Sabiiisch

Trotzdem schaue mal bei birds-online nach Schallschutzmöglichkeiten. 😉

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Sabiiisch 
Fragesteller
 02.05.2020, 14:42
@Tasha

Okay das mache ich vielen lieben Dank 😊

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Das kommt immer auf die Art und die Größe der Vögel an.

In ihrem Falle, dem Wellensittich, dürfen Sie auch ohne Anfrage und Erlaubnis des Vermieters bis zu vier Wellensittiche in ihrer Wohnung halten.

Darüber hinaus, also bei 5 und mehr Wellensittichen, gilt der Wohnraum als zweckentfremdet verwendet und der Vermieter darf Ihnen die Tierhaltung verbieten.

Mit besten Grüßen

gregor443

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Sabiiisch 
Fragesteller
 03.05.2020, 19:00

Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort :)

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In der Schweiz braucht man für alle Tiere, welche in einem Käfig oder Ähnlichem gehalten werden kein Einverständnis. Es sei denn im Mietvertrag steht klar, dass keine Haustiere erlaubt sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du brauchst für kleine Vögel kein Einverständnis des Vermieters. Du musst ihm noch nicht einmal sagen, dass du Vögel hältst.

Nachdem sie unter Kleintiere fallen dürfte es kein Problem geben, selbst Katzen zählen eigentlich jetzt als Kleintiere. Und eine Klausel im Mietvertrag dass ein generelles Haustierverbot gilt ist rechtswidrig.