Darf man Vögel in der Wohnung halten ohne die Einverständnis des Vermieters?
Wie oben beschrieben ist meine Frage ob man Vögel auch ohne die Einverständnis halten des Vermieters halten darf.
Eine Freundin von mir muss leider ihre Wellensettiche abgeben wegen ihren zwei Katzen und würde sie mir lieber geben, wo sie auch weiß, dass sie in guten Händen sind und ich würde gerne die Vögel zu mir nehmen.
hat jemand da Erfahrungen oder kann mir diesbezüglich einen Rat geben ?
Ich meine im Mietvertrag steht auch drin, dass ich Kleintiere halten darf, muss mich aber noch mal einlesen diesbezüglich.
vielen lieben Dank im Voraus :)
5 Antworten
Ja, kleine Vögel dürfen gehalten werden, bis vier Stück sollte das kein Problem sein, bei größeren Schwärmen müsste man wohl nachfragen. Bei Großpapageien wohl ebenfalls.
https://www.advocard.de/streitlotse/mieten-und-wohnen/haustiere-in-mietwohnung-kleintiere-erlaubt/
Trotzdem schaue mal bei birds-online nach Schallschutzmöglichkeiten. 😉
Das kommt immer auf die Art und die Größe der Vögel an.
In ihrem Falle, dem Wellensittich, dürfen Sie auch ohne Anfrage und Erlaubnis des Vermieters bis zu vier Wellensittiche in ihrer Wohnung halten.
Darüber hinaus, also bei 5 und mehr Wellensittichen, gilt der Wohnraum als zweckentfremdet verwendet und der Vermieter darf Ihnen die Tierhaltung verbieten.
Mit besten Grüßen
gregor443
In der Schweiz braucht man für alle Tiere, welche in einem Käfig oder Ähnlichem gehalten werden kein Einverständnis. Es sei denn im Mietvertrag steht klar, dass keine Haustiere erlaubt sind.
Du brauchst für kleine Vögel kein Einverständnis des Vermieters. Du musst ihm noch nicht einmal sagen, dass du Vögel hältst.
Nachdem sie unter Kleintiere fallen dürfte es kein Problem geben, selbst Katzen zählen eigentlich jetzt als Kleintiere. Und eine Klausel im Mietvertrag dass ein generelles Haustierverbot gilt ist rechtswidrig.
Okay danke. Also das wären 2 Vögel soweit ich weiß.