Altes ausgestopftes Krokodil/Alligator/Kaiman, darf ich das verkaufen?

1 Antwort

Beim Erben von Präparaten handelt es sich um eine legale Inbesitznahme. Für diese Präparate gilt ein Vermarktungsverbot, sie dürfen allerdings verschenkt werden.

Für die Weitergabe ist es aber empfehlenswert einen Nachweis anzufügen aus dem hervorgeht, dass das Präparat aus einer Erbschaft erworben wurde und seit wann es mindestens als solches existiert. Die Regelung und Vorgehensweise in den einzelnen Bundesländern obliegt der Oberen Naturschutzbehörde.


Baxter11 
Beitragsersteller
 25.05.2024, 21:55

Vielen Dank. Dann rufe ich da Montag mal in meinem zuständigen Amt an.

1