9 Antworten

ja, der dürfte sogar nur max. 3,5T haben und damit reicht der B aus.

der Lichtbalken muss abgedeckt werden. die Beschriftung muss runter. ebenso die Hoheitszeichen.


EddiR  28.04.2022, 20:28

welche Beschriftung?

Kein Problem. Lichtanlage muss halt runter. Die Roten Streifen müssen weg, dann ist sowas schon privat nutzbar

Ja, aber die blaue Lampe und das Martinshorn müssen abmontiert werden und alle Reflexionsstreifen müssen entfernt werden außerdem die Beschriftungen.


EddiR  28.04.2022, 20:29

welche Beschriftungen?

Hamburger02  28.04.2022, 23:13
@EddiR

Beschriftungen, durch die man das Fahrzeug mit einem echten Einsatzfahrzeug verwechseln könnte.

EddiR  29.04.2022, 07:10
@Hamburger02

Ist doch nix drauf! Allgemein gesehen hast aber recht!

ja, wenn die Kennzeichnungen und alles entfernt sind


tobiashartstein 
Beitragsersteller
 28.04.2022, 16:18

Hö? man braucht doch ein Kennzeichen?

MichaelSAL74  28.04.2022, 16:26
@tobiashartstein

Ich schrieb KennzeichNUNGEN

Also Aufschrift, Sierene, Lichtwerk usw usw usw

Wie peterobm schrieb, was das mal ein RTW

Die Farbgebungen sind nicht unter Hoheit gestellt, darfst Du also so lassen

Salue

Hier ein Feuerwehrfahrzeug der DDR in der Schweiz. Alle Notfallleuchten mussten abgehängt werden. Eigentlich müssten die Drehleuchten auf dem Dach mit einem Kübel oder einem Überzug gedeckt werden (habe ich gerne mal vergessen). Die Sirene musste komplett ausgebaut werden.

Die Aufschrift der "freiwilligen lobenswerten Feuerwehr" der DDR durfen bleiben. Ebenfalls der Schlauchträger auf dem Dach.

Tellensohn

Hier ein Bild eines Barkas-Treffens in der Schweiz vor ein paar Jahren. Beide sind gekommen! 100% aller Barkas-Besitzer, das sind wahre Fans.

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