Darf man sich als Regierungsrat Oberst nennen?

5 Antworten

NEIN. Der Regierungsrat ist nach Beamtengesetz beschäftigt, der Oberst nach dem Soldatengesetz. Zwei völlig voneinander unabhängige gesetzliche Grundlagen. Nur weil sie die selbe Besoldungsgruppe haben kann man sie nicht vergleichen. Ein Brandmeister ist auch kein Polizeimeister oder Forstobersekretär.

Nein und Nein wurde ja schon beantwortet.

Die Amtsbezeichnungen von mit einem Oberst vergleichbaren Beamten bei der Bundeswehr und beim BMVg lauten u.a. Leitender (Technischer) Regierungsgirektor(-in), Ministerialdirektor(-in), Direktor "Behörde" und noch einige mehr.

Neben der zivilen Amtsbezeichnung als Beamter kann dieser aber auch Reserveoffizier sein oder im Einsatz einen seiner zivilen Besoldungsstufe vergleichbaren Dienstgrad erlangt haben. So gehen Oberregierungsräte als Oberstleutnant in den Einsatz. Und es gibt auch zahlreiche Beamte, die Oberstleutnant oder gar Oberst der Reserve sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Darf man sich als Regierungsrat Oberst nennen?

Nein

In der Beamtenreihenfolge entspricht ein Regierungsrat in der Bundeswehr den Rang Oberst.

Regierungsrat = A13H / Oberst = A16 bzw. B3

Wenn jemand Regierungsrat ist, ist er dann gleichzeitig Oberst?

Nein

Von Experte Zwicknick bestätigt

Erstens entspricht die Besoldung eines Regierungsrats nicht der eines Oberst, zweitens hat die Besoldung nichts mit dem Recht zur Führung einer Amtsbezeichnung/eines Offizierdienstgrades zu tun. So kann sich ein Regierungsrat auch nicht Obergefreiter nennen, wenn ihm der Dienstgrad nicht verliehen wurde.

Ganz bestimmt nicht, - denn der Oberst ist ein rein militaerischer Dienstgrad!