Darf man seine Abiturklausur einsehen?
Wir haben vor einer Woche unsere Abiturnoten gesagt bekommen.
Eine Note überrascht mich (positiv). Ist es erlaubt, sich die Klausur anzusehen? Wenn ja, wie frage ich da an?
9 Antworten
In NRW darf man diese nach 10 Jahren einsehen, bin ich mir ziemlich sicher, weil es bei mir nächstes Jahr soweit ist und ich dem schon sehr entgegenfieber :D
Ich denke, dass das in anderen Bundesländern ähnlich oder gleich gestaltet wird.
Mir wurde damals erklärt, dass ich im Frühjahr bevor dir 10Jahre abgelaufen sind, einen Antrag stellen muss und mir erst dann, meine Prüfung ausgehändigt werden kann.
Da steht was anderes: https://abitipps.de/schriftliche-pruefungen/abitur-einsicht/
Die entprechenden Gesetze sind verlinkt.
Also im Link von GanMar (schulministerium.nrw.de) steht drin, dass die Abi-Arbeiten nach 10 Jahren vernichtet werden. Du solltest dich beeilen!
LG
MCX
10 Jahre ist die Aufbewahungsfrist, kann sein dass die Lehrer da was verwechseln und Misst erzählen. Wenn man sich die Oben verlinkte Ausstellung ansiht kann man sich in allen Bundesländern die Prüfungen kurz nach Ende des Prüfungzeitraums ansehen.
Alles andere macht auch keinen Sinn, da man ja das Recht hat von staatlichen Stellen Einsicht in die eigenen Daten zu erhalten und da fällt auch eine Abschlussprüfung eindutig drunter.
Bei uns in Hessen hieß es, wir können nach den Sommerferien nachfragen und sie dann einsehen. Am besten erkundigst du dich im Sekretariat o.ä. wie das bei euch abläuft, aber du kannst sie auf jeden Fall einsehen.
In Bremen Muss man einen schriftlichen Antrag stellen. Das kann dann einige Wochen dauern bis du n Termin bekommst. Dann kannst du unter Aufsicht einer Lehrperson in die beantragte Klausur schauen.
Jop erst nach 10 Jahren darfst du reingucken zähl schon Mal die Tage :)
Wo hast du das denn her? In den meisten Bundesländern werden die Prüfungen nach 10 Jahren vernichtet.
Schon allein wenn man der Meinung ist, man wurde falsch bewertet und Einspruch einlegen muss, muss das zeitnah geschehen. Nach 10 Jahren braucht man nicht mehr ankommem und verlangen dass die Abiturnote geändert wird.
Dennoch nach 10 Jahren sind sie vernichtet und nach Datenschutzrecht hat man einfach das Recht die Sachen die einen selber betreffen einzusehen. Von der Schule aufbewahrte Klausuren sind auch personenbezogene Daten die ich auf verlangen einsehen kann, wenn sie mich betreffen. 10 Jahre Sperrfrist wären da absolut unverhältnismäßig.
Ich bin an keiner Stelle von einer Sperrfrist ausgegangen, sondern lediglich von einer Mindestaufbewahrungsfrist. Klausuren als Musterlösungen gibt es nicht nur an Schulen, auch studentische Fachschaften verfügen häufig über Kopien von Hausarbeiten, Versuchsauswertungen usw. - schön sortiert und mitunter sogar gebunden als sogenannte "Altmeister". Die können problemlos anonymisiert den nachfolgenden Semestern zur Verfügung gestellt werden. Sperrfristen für die eigene Arbeit ergeben sich mitunter aus Prüfungsordnungen, umfassen dann aber selten mehr als einige Tage bis ggf. Wochen.
Nach 10 Jahren wird vermutlich keine Einsicht mehr möglich sein, da dann die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist und die Arbeiten der Kassation (Vernichtung) zugeführt werden. Je nach Bundesland könnte es natürlich auch längere Aufbewahrungsfristen geben.
Also bei unserer Schule sind noch Klausuren von 1954 und älter zu finden :D
In den anderen Bundesländern wird es ähnlich sein.
Bei uns ist das auch nach 10 Jahren so :)