Darf man sein Berichtsheft vorschreiben?

2 Antworten

Das führen des Berichtsheftes gehört in die Arbeitszeit, der Ausbilder muss dir ausreichend Zeit geben (entweder jeden Tag oder 1 bis 2 Mal in der Woche) damit du alles ausreichend eintragen kannst.

Im Voraus einzutragen kann (sehr selten) auch zu Schwierigkeiten führen. Angenommen Krankheit kommt dazwischen und zur Prüfung wird ggf. ein Abgleich der Daten durchgeführt. Wie soll es dann erklärt werden?

Schreibe dein Berichtsheft zeitnah und wahrheitsgemäß im Betrieb und lasse es regelmäßig lesen und unterschreiben, das ist die beste Variante.

Da du im Regelfall nicht weißt, was du die nächsten Wochen an Lerninhalten vermittelt bekommst, kannst du das Ausbildungsnachweisheft auch nicht vorschreiben. Es soll ja als Nachweis dienen, dass die Lerninhalte nach Ausbildungsrahmenlehrplan eingehalten wurden.

Du hast die Verpflichtung einen entsprechenden Nachweis zu führen (§ 13 Nr. 7 BBiG). Der Ausbildende hat dich zum Führen anzuhalten sowie das Recht den Nachweis durchzusehen und dir die Möglichkeit einzuräumen, dass du den Nachweis in der Ausbildungszeit anfertigst (§ 14 Abs. 2 BBiG).


Mafia299 
Beitragsersteller
 05.11.2024, 10:38

Es sind halt keine Lehrinhalte mehr, da ich nur noch monotone Aufgaben mache, und sogar als Putzkraft gesehen werde und alles wischen muss, nur weil es nichts zu tun gibt dauernd. Ich bin ja schon fast fertig, im 3. Jahr. Aber stimmt, hast ja recht, im Normalfall ist das so. Dann lass ich es lieber

torboso  05.11.2024, 10:51
@Mafia299

Wenn dem so ist, ist das natürlich nicht Sinn und Zweck der Ausbildung. Aber auch diese Aufgaben werden ja nicht täglich immer die selben sein bzw. wenn dann doch eine andere Aufgabe kommt, steht diese nicht im Nachweisheft. Von daher, kann man nur empfehlen, dass man den Nachweis täglich spätestens wöchentlich schreibt.