Darf man sein Berichtsheft vorschreiben?
Also darf ich in meiner Ausbildung mein berichtsheft vorschreiben? Ich hätte es letzte Woche abgeben müssen, also abgeben im Sinne von, das ich wie zuvor nur auf der Arbeitsstelle dieses weiterführen darf. Ich war im Urlaub und da durfte ich es mitnehmen. Ich trage jeden Tag regelmäßig meine Daten ein. Und habe zuhause meine Ruhe. Außerdem nehme ich mir lieber jeden Tag 5 Minuten, als Minimum 1 mal die Woche auf der Arbeit für eine halbe Stunde Zeit zu bekommen , wo ich mich hetzen muss. Und dann kam es in Vergangenheit vor, das mir 1 mal im Monat auf der Arbeit Zeit und eingeräumt wurde.. Ich werde es also nicht verstehen, warum meine Chefin mir das nicht erlaubt. Ich bin , was jenes betrifft ä, ja immerhin zuverlässig. Naja und letzte Woche war ich krank, als ich mich krank gemeldet habe, war sie mir schon gleich hinterher, ich solle es ja dann direkt nächste Woche mitbringen. Nun denkt sie womöglich das ich daher krank gemacht habe.. und nun habe ich bedenken, das sie mich ein weiteres Mal anmotzt, Weil ich mein Berichtsheft ca 1 Monat vorgeschrieben habe. Sie wird vielleicht sagen, das können sie ja noch nicht wissen, was sie gemacht haben .. Ich mache ja eh immer daselbe ..
2 Antworten
Das führen des Berichtsheftes gehört in die Arbeitszeit, der Ausbilder muss dir ausreichend Zeit geben (entweder jeden Tag oder 1 bis 2 Mal in der Woche) damit du alles ausreichend eintragen kannst.
Im Voraus einzutragen kann (sehr selten) auch zu Schwierigkeiten führen. Angenommen Krankheit kommt dazwischen und zur Prüfung wird ggf. ein Abgleich der Daten durchgeführt. Wie soll es dann erklärt werden?
Schreibe dein Berichtsheft zeitnah und wahrheitsgemäß im Betrieb und lasse es regelmäßig lesen und unterschreiben, das ist die beste Variante.
Da du im Regelfall nicht weißt, was du die nächsten Wochen an Lerninhalten vermittelt bekommst, kannst du das Ausbildungsnachweisheft auch nicht vorschreiben. Es soll ja als Nachweis dienen, dass die Lerninhalte nach Ausbildungsrahmenlehrplan eingehalten wurden.
Du hast die Verpflichtung einen entsprechenden Nachweis zu führen (§ 13 Nr. 7 BBiG). Der Ausbildende hat dich zum Führen anzuhalten sowie das Recht den Nachweis durchzusehen und dir die Möglichkeit einzuräumen, dass du den Nachweis in der Ausbildungszeit anfertigst (§ 14 Abs. 2 BBiG).
Wenn dem so ist, ist das natürlich nicht Sinn und Zweck der Ausbildung. Aber auch diese Aufgaben werden ja nicht täglich immer die selben sein bzw. wenn dann doch eine andere Aufgabe kommt, steht diese nicht im Nachweisheft. Von daher, kann man nur empfehlen, dass man den Nachweis täglich spätestens wöchentlich schreibt.
Es sind halt keine Lehrinhalte mehr, da ich nur noch monotone Aufgaben mache, und sogar als Putzkraft gesehen werde und alles wischen muss, nur weil es nichts zu tun gibt dauernd. Ich bin ja schon fast fertig, im 3. Jahr. Aber stimmt, hast ja recht, im Normalfall ist das so. Dann lass ich es lieber