Darf man Roller als Erwachsener auf dem Bürgersteig fahren?
Damit meine ich solche und keine e Roller/scooter etc.
3 Antworten
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Roller
Ja, siehe §24 StVO:
(1) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.
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Ja darf man. Mit entsprechender Rücksichtnahme auf Andere.
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Ja darf man, aber bloß keine Passanten umfahren. Menschen sind zerbrechlich 😂👍