Darf man Organischen Schwefel bzw. MSM Pulver also Nahrungsergänzungsmittel im Koffer also nicht im Handgebäck mit ins Flugzeug mitnehmen?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,

Regelungen zu Transport von Stoffen, auch Gefahrengütern, findest du normal in "JAR-OPS 1". Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass dein genanntes Produkt keine Gefahr für die Passagiere oder die Maschine darstellt, daher solltest du eigentlich keine Probleme bekommen. Da das genannte Mittel ja konsumiert wird(?), gehe ich davon aus dass es nicht selbstentzündlich oder hochbrennbar ist. Sollte es sich um etwas sehr wichtiges handeln, würde ich immer Kontakt mit der Fluggesellschaft aufnehmen, man kann eigentlich alles mit dem Flugzeug transportieren, auch Waffen, natürlich mit entsprechenden Maßnahmen bzw. in einem gesonderten Frachtflugzeug für Gefahrenstoffe. Bei deinem Produkt bin ich dagegen sicher, dass du es beruhigt ohne nachfragen mitnehmen kannst.

 

Viel Spaß im Urlaub!


Blue31 
Beitragsersteller
 08.08.2017, 00:23

Danke!

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Wer braucht schon Nahrungsergänzungsmittel, die ja nur durch massive Werbung für wichtig gehalten werden? Bei einer ausgewogenen Ernährung braucht man die Chemie überhaupt nicht.

Und einen Urlaub überlebt man ohne Probleme mit gutem Essen und Trinken.

Aber abgesehen davon wird in der Luftfahrt grundsätzlich immer sehr konservativ, also zur sicheren Seite hin, argumentiert. In diesem Sinne gilt bzw. könnte gelten (vielleicht abhängig vom Schwefelanteil (in Gewichts- oder Volumenprozenten), wie bei Medikamentenwirkstoffen auch):

Schwefel = entzündlich => ANLAGE 5-B VO (EU) Nr. 185/2010

LISTE DER VERBOTENEN GEGENSTÄNDE- REISEGEPÄCK

- Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse,

- Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe.

Oder:

Tabelle 8-1 ICAO T. I. 2013/2014 - International Civil Aviation Organization - Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air

Güter oder Gegenstände: 15. Kleines Päckchen Sicherheitsstreichhölzer (enthalten ja auch Schwefel)

Erlaubt im oder als aufgegebenes Gepäck: NEIN
Erlaubt im oder als Handgepäck: NEIN (also nicht in der Handtasche oder im Kabinenrucksack)
Erlaubt, wenn am eigenen Körper mitgeführt: JA
Genehmigung der Luftverkehrsgesellschaft(en) ist erforderlich: NEIN
Der Luftfahrzeugführer muss über die Ladeposition informiert werden: NEIN

Beschränkungen: a) Höchstens ein Päckchen pro Person; und b) Für den persönlichen Gebrauch bestimmt.

Aber warum fragst Du nicht die Airline Deines Vertrauens oder die Bundespolizei? Schau doch mal auf deren Reiseinformationsseite nach. Da gibt es sogar eine Hotline.


Blue31 
Beitragsersteller
 08.08.2017, 11:25

Ja,wir haben uns dort schon erkundigt und düfen das Schwefelpulver mitnehmen!!

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