Hi,

Regelungen zu Transport von Stoffen, auch Gefahrengütern, findest du normal in "JAR-OPS 1". Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass dein genanntes Produkt keine Gefahr für die Passagiere oder die Maschine darstellt, daher solltest du eigentlich keine Probleme bekommen. Da das genannte Mittel ja konsumiert wird(?), gehe ich davon aus dass es nicht selbstentzündlich oder hochbrennbar ist. Sollte es sich um etwas sehr wichtiges handeln, würde ich immer Kontakt mit der Fluggesellschaft aufnehmen, man kann eigentlich alles mit dem Flugzeug transportieren, auch Waffen, natürlich mit entsprechenden Maßnahmen bzw. in einem gesonderten Frachtflugzeug für Gefahrenstoffe. Bei deinem Produkt bin ich dagegen sicher, dass du es beruhigt ohne nachfragen mitnehmen kannst.

 

Viel Spaß im Urlaub!

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