Darf man mit leuchtender Lichterkette Fahhrad fahren?

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Dazu aus der StVZO:

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§67 Lichtechnische Einrichtungen an Fahrrädern

(...)

(2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.

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Im Abs. 1 und den folgenden Absätzen dieser Vorschrift wird dann im Einzelnen erläutert, welche Beleuchtungseinrichtungen vorgeschrieben und welche zulässig sind.

Von Lichterketten ist dort aber keine Rede, sodass diese also aufgrund von Abs. 2 unzulässig sind.

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Zum Nachlesen hier der Link zu der Vorschrift:

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http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php

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Roydans  24.07.2010, 02:11

Siehe meine Antwort! Ich halte Ihre Antwort für falsch! Wichtig ist das der Zweck erfüllt ist, man für alle Verkehrsteilnehmer gut sichtbar ist! Wenn der spezielle Namen dieser Beleutungseinrichtung nicht aufgeführt ist, ist das Zweitrangig! Wenn ich, wo Anleinplicht für Hunde besteht, statt ner Hundeleine irgend ein stabiles Seil verwende, ist das in Ordnung!

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Ich bin mal mit ner Lichterkette kontrolliert worden, und die Polizisten haben nur gegrinst! und sagten, besser als gar kein licht! War aber auch ne sehr Helle Kette und ein Rücklicht hatte ich auch noch zusätzlich! zu übersehen war ich jedenfalls nicht! Die einzige Gefahr, die von mir ausging war, dass in den nächsten Tagen dutzende von Autofahrern beim Psychiater waren, weil sie nen Fahrrad fahrenden Weihnachtsbaum gesehen hatten!

NEIN laut StVZO ist dies nicht zulässig da andere Vk-teilnehmer dadurch irritiert werden können. Verstöße werden mit bußgelder bis 15.-eur geandet. LG

nein, verboten. Das irritiert andere! nur im stehen darfst du es anhaben.