Darf man mit Hund querfelein durch den wald spazieren?(z.b. entlang von rückegassen)
gestern abend mit einem förster aneinander geraten, der meinte es wäre verboten mit hund über rückegassen usw. zu spazieren, für fussgänger seien die waldwege!!! der war sehr erregt und aufbrausend, so das ich mich quasi nicht anständig mit ihm unterhalten konnte.....also ich persönlich bin der meinung, dass ich das darf, vor allem ist mein hund dabei stets angeleint.
12 Antworten
Es ist doch allgemein bekannt, daß man im Wald ausschließlich auf den vorgesehenen Waldwegen spazieren darf.
Quer durch den Waldist verbo0ten und mit dem Hund geht es schon gar nicht.
Du könntest dabei Wild erschrecken, verjagen oder bei der Fütterung stören.
So viel Verständnis muß man aufbringen und im Wald hat der Förster immer Recht.
Hängt wohl vom Bundesland ab. Hunde dürfen grundsätzlich nicht unangleint im Wald sein (auch nicht auf Wegen). Im Unterholz musst du damit rechnen, dass er vom Jäger abgeschossen werden darf. Und toben darf ein Hund im Wald schon gar nicht, weil er damit uU die Brutstätten von Wildtieren stört. Dabei stört bereits das Gebelle und die Markiererei.
Radler und Reiter müssen auf den Wegen bleiben. Spaziergänger dürfen außerhalb von speziellen Naturschutzgebieten auch querfeldein laufen. Spaziergänger mit Hund dürfen das auch, wenn der Hund angeleint ist (Landesforstgesetz). Bleiben Sie mit Ihrem Hund auf den Wegen, dann darf Ihr Hund frei und ohne Leine mit Ihnen durch den Wald toben. Falls Ihr Hund doch im Unterholz unterwegs sein sollte, dann ist es der Forstschutzbeauftragte und nur dieser, der Sie wegen dieser Ordnungswidrigkeit belangen kann. Nur dieser darf Ihre Personalien erfragen. Dafür muss er Dienstkleidung und ein Dienstabzeichen tragen und sich seinerseits ausweisen können.
Warum postest du diesen Quatsch zweimal ?
Wenn es schon nicht komplett korrekt ist, dann ist einmal schon zuviel.
Und überhaupt, dem Förster ist IMMER Folge zu leisten. Er hat hier das sagen.
ui, entschuldigung für den doppelpost, und naja, einen allwissenden brauch man ja nix erzählen, nur soviel, ich hätte das land niedersachsen erwähnen sollen, denn hier ist es definitiv so wie ich es oben geschrieben habe, ich studiere forstwirtschaft...und habe mich jetzt nochmal in alle richtungen schlau gefragt. nothin´more to say
Wenn es sich um einen öffentlichen Wald handelt und es keinerlei Weisung gibt, dann darfst du dich im Wald überall aufhalten. Dass dein Hund angeleint sein muss, das müsstest du seit der Hundehalte-Schule wissen. Auf keinen Fall darf ein Hund streunen und du solltest auch keine Wildtiere bei der Brut stören.
es kann durchaus sein, dass dabei Rehe aufgescheucht werden und vor Panik zur nächsten Straße in ein Auto rennen oder von einem Normalen Wald in einen frisch angepflanzten laufen und dort schäden anrichten. halte dich an die anweisung!
ich denke shcon das du das darfst, wenn dein hund auch angeleint ist, ausserdem kann er dir das eigentlich nicht verbeiten wenn du auf einem öffentlichen weg läufst, der nicht für hunde verboten ist
Radler und Reiter müssen auf den Wegen bleiben. Spaziergänger dürfen außerhalb von speziellen Naturschutzgebieten auch querfeldein laufen. Spaziergänger mit Hund dürfen das auch, wenn der Hund angeleint ist (Landesforstgesetz). Bleiben Sie mit Ihrem Hund auf den Wegen, dann darf Ihr Hund frei und ohne Leine mit Ihnen durch den Wald toben. Falls Ihr Hund doch im Unterholz unterwegs sein sollte, dann ist es der Forstschutzbeauftragte und nur dieser, der Sie wegen dieser Ordnungswidrigkeit belangen kann. Nur dieser darf Ihre Personalien erfragen. Dafür muss er Dienstkleidung und ein Dienstabzeichen tragen und sich seinerseits ausweisen können.