Darf man mit einer Drohne der offenen Kategorie in Naturschutzgebieten fliegen, ich finde nichts dazu im Internet?

2 Antworten

§21h Abs. 3 Ziffer 6 erlaubt den Betrieb von Drohnen (unabhängig der Kategorie)...

6.über Naturschutzgebieten im Sinne des § 23 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, über Nationalparks im Sinne des § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes und über Gebieten im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 6 und 7 des Bundesnaturschutzgesetzes, wenn die zuständige Naturschutzbehörde dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat, der Betrieb von unbemannten Fluggeräten in diesen Gebieten nach landesrechtlichen Vorschriften abweichend geregelt ist oder, mit Ausnahme von Nationalparks,
a)wenn der Betrieb nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung erfolgt,
b)wenn der Betrieb in einer Höhe von mehr als 100 Metern stattfindet,
c)wenn der Fernpilot den Schutzzweck des betroffenen Schutzgebietes kennt und diesen in angemessener Weise berücksichtigt und
d)wenn die Luftraumnutzung durch den Überflug über dem betroffenen Schutzgebiet zur Erfüllung des Zwecks für den Betrieb unumgänglich erforderlich ist,

Kurz: Naturschutzgebiete sind ohne Genehmigung tabu.

Ich empfehle die App Droniq, da siehst Du auf einen Blick, wo Du fliegen darfst

Nicht ohne weiteres. Das muss du beim zuständigen Amt genehmigt bekommen. In Niedersachsen ist das das Amt für Straßenbau und Verkehr, wer bei dir zuständig ist (Landesebene) steht beim LBA