Drohne über dem Wattenmeer?

1 Antwort

Das Drohnenfliegen in deutschen Naturschutzgebieten ist grundsätzlich verboten. Das zählt natürlich für ALLE Gewichtsklassen und alle Flughöhen. (Rechtsgrundlagen: § 21h Abs. 3 Nr. 6 LuftVO) Die zuständigen Behörden können Ausnahmegenehmigungen erteilen, z. B. wenn das öffentliche Interesse an einem Drohnenflug zur Forschung das Schutzinteresse der Umwelt/Fauna überwiegt. Eine Karte mit Schutzgebieten findet sich beim Kartendienst Schutzgebiete des „Bundesamt für Naturschutz“ auf folgender Website https://geodienste.bfn.de/schutzgebiete