Darf man mit einem Pilotenschein aus Neuseeland hier auch fliegen?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

so schlimm ist es in Europa auch nicht. Eine PPL bekommst Du mit 17 Jahren, das erste Solo darfst Du mit 16 fliegen und kannst halt entsprechend früh mit der Ausbildung anfangen. Das eine Jahr macht nun keinen so großen Unterschied.

Die Daten kannst Du in der angefügten Tabelle des BAZL, des Schweizer Bundesamtes für Zivilluftfahrt, nachlesen. Die Anforderungen sind ja in allen EASA-Staaten gleich.

Und da sich einige Voraussetzungen in der EASA-FCL gegenüber der alten JAR-FCL geändert haben, fragst Du doch am besten die Fachleute beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Wie Du hier unschwer lesen kannst, widersprechen sich die Aussagen - wie fast immer bei GF. Was also ist so schwierig daran, direkt beim LBA anzurufen?

Telefon: 0531-2355-0, Mo-Fr von 8-12. Die zuständigen Sachbearbeiterinnen beim Referat L 4 - Luftfahrtpersonal - sind Julia Salle, Durchwahl -4402, und Renate Siebert, Durchwahl -4403.

Hier die passende Info des LBA dazu:

„Die Anerkennung von Pilotenlizenzen aus Drittländern (sogenannte Validation von ICAO-Lizenzen) erfolgt ab dem 9. April 2013 nach den Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011. Details sowohl für die Einzelanerkennung als auch für die Allgemeine Anerkennung sind in Anhang III zur genannten VO geregelt.

a) Gültige ICAO Lizenz: Es muss eine gültige Lizenz nach Anhang I des Chikagoer Abkommens, ausgestellt von einem Drittland (sogenannte ICAO-Lizenz eines Nicht-EU-Mitgliedstaates), vorhanden sein.

b) Wohn- oder Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland: Nachweis über Meldebestätigung oder AOC bzw. Eintragungsschein des Flugzeugs.

c) Gültigkeit ein Jahr: Die Anerkennung wird für maximal ein Jahr erteilt, wenn die weiteren vor allem fachlichen Voraussetzungen (Ziffern 3 bis 6 des Anhang III) erfüllt sind.“

Und weiter heißt es (ist interessant, falls Du die Lizenz umschreiben lassen willst): „Für die Erteilung einer PPL ohne Instrumentenflugberechtigung wenden Sie sich bitte direkt an die Luftfahrtbehörde der Bundesländer in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.“

EASA.Lizenzen - (Flugzeug, fliegen, Neuseeland)

rudim1950  01.03.2014, 07:29

Hi, eine kleine Korrektur: Das LBA ist erreichbar von 9 bis 12 Uhr, ist ja eine Behörde. Wie bin ich bloß darauf gekommen, dass schon um 8 Uhr jemand da sein könnte, obwohl ich jahrelang mit denen zu tun hatte?

0
rudim1950  05.03.2014, 10:10

Danke für den Stern!

0

Wenn die Maschine neuseeländisch registriert ist ja, wenn nicht dann musst Du die Lizenz in eine EU-Lizenz umschreiben lassen. Für eine Privatpilotenlizenz nach der EU-Verordnung musst Du aber das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Hallo,

hier noch ergänzend eine Info frisch vom LBA. Die Sache sieht folgendermaßen aus (Stand 2014-03-05):

Laut LBA müssen Flugzeugzulassung und Lizenz immer übereinstimmen; dies ist ein weltweiter Standard. Das bedeutet, dass Du mit einer NZ-Lizenz nur ein NZ-registriertes Flugzeug fliegen darfst.

Willst Du hier ein DE-registiertes Flugzeug fliegen, brauchst Du eine Validation, also eine Anerkennung der neuseeländischen Lizenz. Eine Validation wird nur für max. ein Jahr ausgestellt; eine Verlängerung ist nicht möglich.

Spätestens dann musst Du die Lizenz umschreiben lassen. Dazu sind 100 Flugstunden (die kannst Du in NZ gemacht haben) und die Anmeldung bei einer ATO, also einer „Approved Training Organization“ hier in Deutschland nachzuweisen, um die Prüfung für die Teil-FCL abzulegen.

Dazu gehören u. a. Kenntnisse über

  • Menschliches Leistungsvermögen und

  • Luftrecht.

Ohne Nachweis dieser Themen gibt es keine EASA-Lizenz.

Außerdem: Bei Preisen von 13.000 bis 16.000 NZD für eine PPL, das sind beim aktuellen Tageskurs 7.950 bis 9.800 Euro, hast Du nicht unbedingt einen finanziellen Vorteil, zumal die Umschreibung laut LBA seit letztem Jahr nichts mehr kostet.

Eideutig nein. Zum Einen muss er umgeschrieben werden, zum Anderen sind neuerlich Prüfungen abzulegen.

wenn er anerkannt wird,glaub aber mit 16 noch nicht