Darf man mit ausgestrecktem Arm und erhobenen Mittelfinger Fahrrad fahren oder wird man wegen Beleidigung der Allgemeinheit dafür belangt?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht, Verkehrsrecht
Wenn es um einen Hitlergruß gehen soll, dann ist ganz klar: egal ob beim Fahrrad fahren oder gehen, es geht natürlich nicht. Auch der Mittelfinger kann problematisch werden.
Wenn sich dadurch jemand beleidigt fühlt hat die Person soweit ich weis das Recht dich dafür anzuzeigen