Darf man als Fahrrad wenn man einen Fahrradweg hat auf der Straße fahren um einen Sicherheitsabstand von parkenden Autos zu haben?

4 Antworten

Es gibt keine allgemeine Radwegbenutzungspflicht in Deutschland. Diese wurde 1997 aus der StVO gestrichen, weil Radwege gefährlich sind und niemand gezwungen werden kann, sich selbst zu gefährden.

Die Straßenverkehrsbehörde kann in Ausnahmefällen Radwegebenutzungspflichten anordnen, indem sie diese blauen Radwegschilder aufstellen läßt. Nur wenn die da sind, ist ein Radweg benutzungspflichtig. Leider werden die viel zu oft auch aufgestellt, wenn gar kein Ausnahmefall vorliegt.

Ist der Radweg, um den es bei Dir geht entsprechend ausgeschildert, ist das vermutlich der Fall, denn wenn der Sicherheitsabstand zu parkenden Autos darauf nicht einhaltbar ist, darf er nicht als benutzungspflichtig ausgewiesen werden.

Radwege müssen ggf. genutzt werden - das ignorieren leider soviele Radfahrer.

Es gibt eine Radwegbenutzungspflicht.

Davon gibt es Ausnahmen, die jeder Autofahrer kennen muss. Schließlich sind die unter anderem verpflichtet, sich über Grundsatzurteile selbst schlau zu machen, um die Fahrberechtigung nicht zu verlieren.

Aber von mangelnden Abstand als Ausnahmegrund habe ich noch nie gelesen.


Olokun  25.08.2023, 17:37

Die Radwegebenutzungspflicht ist die Ausnahme, nicht andersrum, Vgl. §2 StVO.

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gogogo  25.08.2023, 17:44
@Olokun

Es gibt ein Grundsatzurteil des OLG Hamm. Muss jeder Autofahrer kennen, um fahrberechtigt zu sein.

Dort ist eine Ausnahme definiert aufgrund der Zumutbarkeit des Radweges von der Oberfläche etc.

So kann es sein, dass für ein Geländerad die Benutzungspflicht gilt, für Rennräder aber nicht.

Sprich, nicht jeder Rennradfahrer auf der Fahrbahn fährt dort illegal.

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Vando  25.08.2023, 21:57
Es gibt eine Radwegbenutzungspflicht.

Schon seit fast 30 Jahren nicht mehr.

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Wenn du diese Fahrradschutzstreifen meinst, dann bist du nicht zur Nutzung verpflichtet.

Aber du musst einen Sicherheitsabstand zu parkenden Autos einhalten. Der gern mit 80cm angegeben wird.

Die alibimäßig aufgemalten Schutzstreifen sind selbst gerademal so breit und laufen gern genau an den Parkbuchten entlang.

Also kannst du an solchen Stellen den Schutzstreifen garnicht nutzen.

Außerdem werden Autofahrer verleitet, dass sie dich knapp überholen, da du auf einer vermeintlichen Fahrspur fährst. Damit "klemmst" du nun zwischen parkenden Autos und überholenden Autos.

Sollte ich mit dem Auto hinter dir fahren, wenn du neben dem Fahrradschutzstreifen radelst, weil neben dem Fahrradschutzstreifen besetzte Parkplätze sind, dann habe ich für dich Verständnis.