Darf man mit 14 mit einem 22 Jährigen zusammen sein?
Ich wollte nu mal wissen ob es legal wäre,dass ich w/14 mit m/22 zudammen sein dürfte. So meine ektern würden es auch erlauben und wenn wir es beide wollen dürften ja keine probleme da sein oder? Wir würden auch nicht zusammen schlafen oder so, un wenn schon is das ein problem wenn wir es beide wollen?
13 Antworten
Hallo! Leider wird da so viel Unsinn geschrieben. Ab 14 ist das keine Straftat - auch wenn der Partner 40 ist.
Ausnahmen - Beispiel Lehrer - mal außen vor
Persönlich finde ich das dennoch bedenklich, alles Gute.
Hallo marayolo,
eine Beziehung (ohne Sex) ist grundsätzlich nie verboten, da es kein Gesetz gibt, welche regelt, wer mit wem eine Beziehung haben darf bzw. wer nicht.
Auch Sex ist in eurem Falle nicht grundsätzlich verboten.
Schau dir hierfür bitte die Antwort von "BrightSunrise" an. Dort ist genau beschrieben, in welchen Fällen Sex erlaubt bzw. verboten wäre.
LG Sascha
und was ist, wenn man als 14 jährige freiwillig damit einverstanden ist, mit dem 22 jährigen partner sex zu haben?
Ja, ist in Ordnung.
Gruß Than
doch,es gibt probleme,nämlich du bist minderjährig und somit auch nicht erlaubt.
ja,aber es steht da oben auch sex,also geht man davon auch aus das beides stattfindet.
Dann kannst du uns bestimmt auch sagen, nach welchem Paragraphen Sex zwischen Erwachsenen und Minderjährigen grundsätzlich verboten ist, oder?
Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage
- sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
- diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassenund dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar.
In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amtswegen für geboten hält.
In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.
Danke, aber der Paragraphen kenne ich selbstverständlich. Allerdings macht er deine Antwort nicht richtiger. Denn in § 182 steht ja wohl nicht, dass Sex zwischen Erwachsenen und Jugendlichen grundsätzlich nicht erlaubt ist!
@WienMeidling
Tja, wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Nur verstehen können, muss man es auch.
WAS Du da nicht oder falsch verstanden hast, wirst Du aber wohl für dich behalten, oder?
Andernfalls könnte ich dir gerne erklären, wo dein Fehler liegt.
Hallo,
Da das Strafgesetzbuch nur regelt, wer mit wem Sex haben darf, und nicht, wer mit wem eine Beziehung führen darf, dürft ihr das.
Was den Sex angeht, ist hier vor allem der §182 StGB wichtig. Nach diesem würde er sich strafbar machen, wenn er
- eine Zwangslage von dir ausnutzt,
- dich entgeltich belohnt und/oder
- deine fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt.
https://dejure.org/gesetze/StGB/182.html
Weitere Paragraphen, die von Bedeutung sein könnten (es aber wahrscheinlich nicht sind), findest du unter https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005002307 .
Verstößt dein Freund gegen keiner dieser Paragraphen, dürft ihr sexeln, wie ihr lustig seid.
Liebe Grüße
Ergänzend zum besseren Verständnis:
deine fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt.
Wobei das Fehlen in Deutschland des 21. Jahrhunderts. eher theoretischer Natur ist, und "Beziehung" das Gegenteil von "ausnutzen" darstellt.
Auch ist das Fehlen in einer Beziehung nicht möglich, da sich die Fähigkeit ja spätestens mit dem aktiven Sex bildet. :)
S. auch https://www.gutefrage.net/frage/strafbar-wenn-ein-18jaehriger-und-eine-14jaehrige-sex-miteinander-haben#comment-158749622 , wo ich den Abs. 3 des § 182 StGB etwas beleuchte ...
Danke. :)