Darf man jemanden zur Not überfahren?
Darf man wenn jemand dich bedroht mit einem Schläger zb oder irgendeiner Waffe überfahren oder er gegen dein auto schlägt oder wenn man sich gut vorstellen kann dass er gleich zu schlägt?
8 Antworten
Wäre im Rahmen der Notwehr durchaus denkbar.
Nein, muss es nicht. In einer entsprechenden Situation hat nieman ddie Zeit, das "mildeste MIttel" auszuwählen.
Das Überfahren von Angreifern ist auch bereits vor Gericht als Notwehr zugelassen worden (siehe ua. http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2013_5_733.pdf
Hab ich ihm weiter oben auch schon versucht zu erklären, hat er nicht verstehen wollen...
"Wegfahren wäre ein milderes Mittel als überfahren...." Flucht ist keine Notwehrhandlung und es gilt der Grundsatz das Recht dem Unrecht nicht weichen muss. Es wird also niemand auf die Flucht verwiesen!
Im Rahmen der Notwehr schwierig, bei Nothilfe schon eher.
Eine gute Frage.
Nothilfe ist eine Hilfeleistung gegenüber jemandem, der sich in Not oder Gefahr befindet.
Wenn ich zum Beispiel gerade von der Jagd komme und sehe, wie ein Mann eine Frau vergewaltigt, und ich greife ein, dann ist das Nothilfe.
Allerdings ist Nothilfe genau wie Notwehr an einige Voraussetzungen gebunden.
- Die Gegenwärtigkeit: Wenn ich einen Tag nach der Tat erfahre, dass eine Frau vergewaltigt wurde, und zum Täter fahre, um ihn zu verprügeln, dann ist das nicht gegenwärtig.
- Das Verhältnis zwischen angegriffenem und verteidigtem Gut: Wenn ich auf jemanden schieße, der bei meinem Nachbar die Äpfel vom Baum klaut, ist das unverhältnismäßig.
- Das Mittel: Generell sollte immer zum mildesten Mittel gegriffen werden.
Einigermaßen klar?
Einigermaßen klar?
Nicht so wirklich. Wieso sollte die Notwehrrechtfertigung schwierig werden, die Nothilferechtfertigung aber funktionieren?
Das Verhältnis zwischen angegriffenem und verteidigtem Gut: Wenn ich auf jemanden schieße, der bei meinem Nachbar die Äpfel vom Baum klaut, ist das unverhältnismäßig.
Und § 32 StGB schreibt die Verhältnismäßigkeit vor?
Ja Hauptsache du wirst nicht erwischt
Woher ich das weis eigene Erfahrung
ich hab zwar niemanden überfahren
aber als ich beinahe von einem Hund gebissen wurde
hab ich eine Hantel auf ihm geworfen
und bin dann weg gerannt
Naja der Hund tat mir schon leid aber
selbst schuld ich hab zu ihm nichts gesagt und trotzdem rennt er auf mich zu
Ich hab auch immer eine Hantel dabei, wenn ich die weg werf kann ich schneller laufen.
warum nimmst du nicht sandsäcke, dann würdest du sogar aufsteigen?
Naja, im Auto hast du bei Schlagwaffen nen gewissen Schutz. Sachbeschädigung greift Notwehr nicht.
Man soll ja auch, wenn möglich das mildeste Mittel zur Notwehr einsetzen. Du könntest antäuschen ihn überfahren zu wollen oder meinetwegen auch mal „leicht antätscheln“, aber richtig überfahren nur im Ernstfall, wie z.B als letzten Ausweg.
Bei Schusswaffen ist die Gefahr für dich immens größer, da dürfte das Überfahren als Notwehr gelten..
Notwehr möglich.
Die zu ergreifende Notwehrhandlung, die das Strafrecht bei der Notwehr vorsieht, muss zur Abwehr des Angriffs geeignet und erforderlich sein, aber gleichsam auch das mildeste Mittel darstellen.
Wegfahren wäre ein milderes Mittel als überfahren....