Darf man jemandem Böses wünschen? Rechtlich gesehen.
Beleidigungen wie Astloch etc. können strafbar sein.
Was ist mit bösen Wünschen wie "Ich wünsche, Sie würden vom Auto überfahren" oder "Hoffentlich kriegen Sie eine Hirnblutung" etc.
Ist das juristisch erlaubt?
7 Antworten
Nein, das erfüllt nicht den Tatbestand der Beleidigung meiner Meinung nach. Das ist aber so ziemlich das fieseste was ich mir vorstellen kann. Das mit dem Auto kann man aber je nach Tonfall übrigens auch als Drohung verstehen, das wäre dann wiederum auch rechtlich nicht ok...
Nein und machen sollte man es nicht. Aber du kannst Menschen gedanklich beleidigen aber da baut sich bloß Hass auf.
Mein Gott zwischen wünschen und tun ist ein großer unterschied. Wieso soll das strafbar? Diese sollen sich um wichtigeres kümmern anstatt so was harmloses!!!
Nein. Dafür kannst Du angezeigt werden.
Sowas sagt man auch nicht.
Traue keinem Menschen etwas Böses zu, solange er dir nicht das Gegenteil beweist