Darf man in Italien seinen Nachnamen von Partner nicht annehmen?

4 Antworten

Davon habe ich noch nie etwas gehört, das wäre mir ehrlich gesagt neu.

Wenn sie in Italien heiratet ist das so. Es gibt in Italien keine Möglichkeit, seinen Namen durch Heirat zu ändern.

Wenn sie allerdings in Deutschland heiratet und dort einen neuen Namen annimmt, dann wird der auch für die Italiener der verbindliche Name. Das geht dann aus der Heiratsurkunde hervor, die EU-weit (und noch weiter) anerkannt wird.

Nein nicht ganz:

“Doppio cognome

Con la nuova legge (in vigore dal 1° gennaio 2013) i coniugi mantengono con il loro cognome dopo il matrimonio. Possono però decidere di avere un unico cognome coniugale: il cognome da celibe del marito o quello da nubile della moglie. Lo stesso vale anche per le coppie dello stesso sesso che hanno registrato la loro unione domestica.“

Das heisst, sie behalten zwar beide denselben Nachnamen, können sich aber auch darauf einigen ein Nachname von beiden zu nutzen, von ihr oder ihm bzw. auch unter gleichgeschlechtlichen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Meine Wurzeln

Für das Gesetz behält eine verheiratete Frau in Italien immer ihren ursprünglichen Damiliennamen bei. Sie darf aber, wenn sie will, den Namen ihres Mannes anfügen. Wenn der Mann Rossi heißt und die Frau Verdi, so bleibt sie nach der Hochzeit offiziell Frau Verdi oder aber, wenn sie will, Frau Verdi Rossi.