Darf man in bayern ein carport ohne Baugenehmigung selber bauen?
3 Antworten
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Für Bayern ist das bezüglich der Genehmigungsfreiheit in Art. 57 der Bay. Bauordnung geregelt. Er darf dort bis zu 50 qm groß sein. Was die Abstandsflächen betrifft so schau mal nach in Art. 6 Abs. 7 Satz 1 der Bay. Bauordnung. (Gesamthöhe max. 3 m und Gesamtgrenzlänge 9 m genehmigungsfrei).
Wenn Du es amtlich haben willst, stell einfach eine einfache, am besten schriftliche Anfrage beim Bauamt Deiner Gemeinde und bewahr sie auf, falls mal ein Nachbar was einwendet.
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Das kommt auf die Größe an.
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https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO/True
Artikel 6 (Abstandsflächen)
Punkt 7, Abs. 1.
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Danke aber ich verstehe das nicht so wirklich mit den Abständen. Meine Nachbarin hat aber auch ein carport ohne Abstand das grenzt direkt an unseres. Kannst du mir das nochmal erklären
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Eine Garage/Carport ist privilegiert, wenn sie die beschriebenen Kriterien erfüllt (Größe, Höhe, usw...). Man darf dann auf die Grenze bauen und braucht dennoch keine Unterschrift vom Nachbarn.
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also darf ich ein carport ohne baugenehmigung bauen
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Ja, wenn dieser nicht länger ist als in der Bayerischen Bauordung, nicht höher ist und eine bestimmt m²-Zahl nicht überschreitet.
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Du kannst doch lesen!!! Steht doch da!
Garagen einschließlich ihrer Nebenräume, überdachte Tiefgaragenzufahrten, Aufzüge zu Tiefgaragen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m, wobei die Höhe von Dächern mit einer Neigung von mehr als 45 Grad zu einem Drittel, mit einer Neigung von mehr als 70 Grad voll der Wandhöhe hinzugerechnet wird; Giebelflächen bleiben bei einer Dachneigung bis zu 45 Grad unberücksichtigt,
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Artikel 57 der Bayerischen Bauordnung befasst sich mit verfahrensfreien Bauvorhaben.
Da müsstest du mal nachmessen und -rechnen, ob das Carport, so wie du es bauen willst, die Voraussetzungen erfüllt.
Wie groß darf es denn sein