Darf man Geschwister Trennen?

10 Antworten

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Ein Umzug, ist kein Grund, die Kinder zu trennen- selbst wenn ihr weiter weg ziehen solltet. Da kann auch der Kindesvater nichts dran ändern. Wenn bei Euch sonst alles in Ordnung ist, könnt ihr getrost weg ziehen. Der Kindesvater hätte dann nur weitere Wege, die ihm denke ich aber zuzumuten sind, wenn er seine Tochter sehen will.

So etwas wird immer im Einzelfall betrachtet. Eine allgemeine Rechtsgrundlage gibt es nicht. Es gibt Mütter, die einfach wegziehen und den Vater erst später informieren. Das Kind hat dann bereits neue soziale Bindungen un d ein Richter wird wahrscheinlich entscheiden, dass du dort bleiben kannst. In Einzelfällen ist es schon vorgekommen, dass die Kinder rückgeführt werden mussten, weil die erforderliche Einverständnis des Vaters gefehlt hat. Das Ganze ist auf jeden Fall vorsichtig zu behandeln. Wenn das Argument des KV ist, dass die Strecke nicht zumutbar ist, solltest du dich zur Hälfte an den Kosten beteiligen. Und bevor jemand das Recht auf Freizügigkeit anspricht: Dies gilt nur für den betreuenden Elternteil und NICHT für die Kinder.

Auf jeden Fall zusammen lassen! Sonst führt das zu einer extremen Befremdung - die Kinder sehen sich dann eher am Wochende und sind "Spielkameraden". Jedes Kind wird dann zum aller größten Teil von einem Elternteil erzogen und da beide jung sind wird es schwer, dass beide Kinder beide Elternteile als gleichwertig anerkennen.

Lasst sie zusammen und erzieht sie so, dass sie immer zueinander halten, denn irgendwann sind ja auch die Eltern nicht mehr da!

Inwiefern wollt ihr die Kinder trennen? Willst du das große Kind beim Vater lassen oder was?

Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Liegt das bei dir, kannst du mit dem Kind hinziehen wo du willst. Es besteht gar kein Grund, die Kinder zu trennen.


Melle231010 
Beitragsersteller
 17.07.2012, 13:32

sorgerecht haben beide somit auch das aufenthaltsbestimmungsrecht :( er meinte es wäre nicht tragbar die kosten für ihn wegen fahrtweg und unterhalt!

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bestatterhh  17.07.2012, 13:42
@Melle231010

Das Sorgerecht können beide haben und dennoch kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht anders geregelt sein. Das eine beinhaltet nicht das andere.

Wenn es dem Kindsvater ´nur´ um die Kosten geht- ist das ganz schön schade. Wenn es ihm aber wirklich ´nur´ um die Kosten geht, kannst Du sicher ganz schnell mit ihm einig werden, indem Du ihm entweder a: vorschlägst, die Kleine zu ihm zu bringen und selber auch wieder abzuholen. Dann hat entstehen ja keine Kosten für ihn, b: ihr Euch abwechselt, er holt sie von dir, du holst sie danach von ihm, c: du keinen Unterhalt verlangst (obgleich das dämlich wäre, das Geld ist ja schließlich für das Kind- und nicht für Dich da), d: er die Kinder immer holt und bringt, Du ihm aber die Spritkosten erstattest / oder Bahnfahrten oder was weiß ich.

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Ja, im Prinzip ´darf´ man die Geschwister trennen; der Vater wäre ja ebenfalls eine ´Bindungsperson´. Ist aber natürlich nicht die optimale Wahl. Wenn Du das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, glaube ich nicht, dass der Vater große Chancen hat. Aber das schließt natürlich nicht aus, dass er damit nicht durchkommen könnte.