Darf man Firmen und deren Produkte Online zB auf YouTube beschimpfen und beleidigen?

6 Antworten

NEIN Darf man nicht.

Selbst wenn man nur die Wahrheit sagt, kann dies dennoch als geschäftsschädigend ausgelegt werden.

Auerdem kann es auch leicht passieren, dass selbst wenn man ein legales Interesse nachweisen kann und eine Verbraucheraufklärung berechtigt ist, dass man dann immer noch wegen der Art und Weise des Vortrages noch belangt werden kann (z.B. beleidigende Äußerungen).

Das ganze solltest du lieber bleiben lassen.

Ganz dezent kann man Verbraucher öffentlich aufklären in dem man zum Beispiel Urteile eines Gerichtes zitiert aber auch hier kann man Gefahr laufen diese nicht richtig zu zitieren, denn häufig sind solche Urteile nur auf spezielle Einzelfälle formuliert.

Selbst negative Bewertungen bei einem Kauf können schon geschäftsschädigend ausgelegt werden und nicht selten folgt daraufhin schon eine Abmahnung mit der bisweilen kostenpflichten aufforderung die Aussage wieder zu löschen.

Überlasse das den Journalisten die im Zweifelsfall das Geld auch haben um sich gegen zu unrecht erfolgte Abmahnungen auch zu wehren.

s. auch https://www.it-recht-kanzlei.de/wahre-tatsachenbehauptung-grenzen-zulaessigkeit.html

Es will wohl niemand (irgendwo) beleidigt werden. Faire Kritik und Bereitschaft zur Diskussion ermöglichen ja auch ein Produkt oder einen Hersteller zu kritisieren.

(Auf YT werden Hass-Kommentare innerhalb weniger Stunden gefiltert und gelöscht)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

apparmor 
Beitragsersteller
 27.11.2022, 14:02

Eine Beleidigung kann auch faire Kritik sein, wenn sie zutrifft in Bezug auf das was die Firma zB in der Vergangenheit alles verbrochen kann, weil bei den Massen nur das im Kopf hängen bleibt, wenn es krass und kognitionspsychologisch triggert. Wenn man langweilig und stichpunktartig freundlich kritisiert, dann geht es nicht ins Langzeitgedächnis rein, ähnlich wie der Konsum von Nachrichten zB Tagesschau um 20 Uhr. Das guckst du und dann nach einer Stunde hast du den meisten Inhalt wieder vergessen.

AndreasD1804  27.11.2022, 14:08
@apparmor

Bei den Nachrichten stimme ich Dir zu. Bei einem Produkt würde ich eher auf die (fünf möglichen) Sterne in den Kunden-Zufriedenheits-Bewertungen achten als mir Beleidigungen und Miesmacherei zu merken.

apparmor 
Beitragsersteller
 27.11.2022, 14:24
@AndreasD1804

Nun, die Bewertungen können manipuliert sein. Siehe Amazon. Amazon hatte in der Vergangenheit viel damit zu kämpfen. Auch andere Websites.

AndreasD1804  27.11.2022, 14:26
@apparmor

Womit hat dieser Konzern denn nicht zu kämpfen? Bezahlung unterhalb des Mindestlohn, Bespitzelung der Mitarbeiter in Umkleiden...

Schmähkritik und Geschäftsschädigung kann teuer bis sehr teuer werden, je größer das Unternehmen, desto "ausgefeilter" die Abmahnanwälte.

Bei einem Problem würde ich das Unternehmen direkt anschreiben oder anrufen


apparmor 
Beitragsersteller
 23.12.2021, 02:21

Weißt du welche Paragraphen dann greifen? Ich möchte einfach random diverse Unternehmen beleidigen und den Dreck den sie verkaufen, stark beleidigend kritisieren.

Gipsy000  23.12.2021, 02:34
@apparmor

ich hab nur kurz den erst besten Artikel genommen, hier:

https://www.rechtsanwalt-gessner-berlin.de/verleumdung-und-rufschaedigung-von-unternehmen-welche-ansprueche-bestehen/

aber inwiefern diese Unternehmen dir geschadet haben, dass du sie diskreditieren möchtest, wäre mal interessant zu erfahren. Die Mühe macht man sich nicht "nur so aus Spaß".

Kann ordentlich nach hinten losgehen. Von Abmahnung AB 1000 Euro bis zu 5 Jahren Haft, kommt auf die verbreiteten Lügen und Beleidigungen an

Beleidigung ist grundsätzlich verboten.

Aber Du kannst es ja gerne einmal ausprobieren.

Wenn du schon immer mal als Angeklagter vor Gericht stehen wolltest, dann mach das doch.