Darf man eine Drohne ohne Drohnenführerschein fliegen?
Darf ich meine unter 250g schwere Drohne mit Kamera in Deutschland ohne Drohnenführerschein fliegen? Im Internet habe ich keine Informationen über kleine Drohnen mit Kameras gefunden?
3 Antworten
Hi,
Im Internet habe ich keine Informationen über kleine Drohnen mit Kameras gefunden?
Sorry - aber dann hast du wohl nicht richtig gesucht.
Alle relevanten Informationen findest du auf der Seite vom Luftfahrtbundesamt (LBA).
Die Unterlagen musst du selber durchlesen.
Schließlich bist du der Pilot und musst über ALLE Bestimmungen bescheid wissen. Da gibt es nämlich einige mehr als nur den Führerschein.
LG
Das war jetzt ganz schön schwer:
Hallo,
Drohnen unter 250g oder Drohnenklasse C0 dürfen ohne Drohnenführerschein gefolgen werden.
LG Schurzi21
Handelt es sich also um ein Spielzeug gemäß Richtlinie 2009/48/EG unter den genannten Punkten, ist eine Registrierung nach meinen Verständnis nicht notwendig.
Da hast du vollkommen Recht.
Ich war aber der Auffassung, dass der Fragesteller eine "richtige" Drohne, also mit Videoübertragung fliegen möchte. Für eine kleine Spielzeugdrohne, welche meist im Haus geflogen wird braucht man logischerweise keine Registrierung.
Mag sein.
Ändert aber dann nichts an der falschen Aussage, dass eine Registrierung IMMER notwendig ist. Ist ein wenig pedantisch - ich weiß - aber bei sowas sollte man schon genau sein
Du hast nun geschrieben:
eine Registrierung [...] ist gesetzlich immer Pflicht (Ausnahmen: Spielzeug gemäß Richtlinie 2009/48/EG).
Mmmm....aber mal angenommen, das Ding ist ein Spielzeug nach Richtlinie 2009/48/EG ----- hat aber ein MTOM von 250g oder mehr ----- dann muss man es doch registrieren, oder nicht?
Immerhin heißt es:
Registrieren muss sich jeder Betreiber, der ein UAS mit einer Höchstabflugmasse von 250 g oder mehr betreibt.
So wie ich es verstehe, ist die Ausnahme mit der Spielzeugrichtlinie an die Bestimmung der MTOM von unter 250g geknüpft (und ist relevant/interessant, wenn eine Kamera verbaut ist).
Es heißt ja:
Registrieren müssen sich auch Betreiber von UAS mit weniger als 250 g Höchstabflugmasse, wenn das UAS mit einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten, z.B. einer Kamera, ausgestattet ist und es sich nicht um ein Spielzeug gemäß Richtlinie 2009/48/EG handelt.
Davon abgesehen:
Wenn das UAS ein MTOM von unter 250g hat und KEINEN Sensor zur Erfassung personengebundener Daten besitzt - ist eine Registrierung ja auch nicht nötig.
Der Fragesteller möchte ja eine Drohne unter 250g fliegen und nicht über 250g oder?
Was soll er mit der Info über Drohnen über 250g anfangen, wenn es ihn nicht betrifft? Dann müsste er ja auch einen Führerschein machen.
Und genau so zu diesem Punkt:
Wenn das UAS ein MTOM von unter 250g hat und KEINEN Sensor zur Erfassung personengebundener Daten besitzt - ist eine Registrierung ja auch nicht nötig.
Das stimmt aber der Fragesteller schreibt, er möchte eine kleine Drohne mit Kamera fliegen.
Was bring ihm die zusätzliche Information, wenn es ihn überhaupt nicht betrifft? Ich passe meine Antworten lieber dem Fragesteller an, damit dieser sich nicht Stunden lang duch die allgemeinen Infos lesen muss, wobei für ihn die Hälfte nicht interessant ist.
Es geht hier um deine fehlerhafte Aussage (die auch nach der Korrektur nicht ganz richtig ist). Löblich, dass du den Fragesteller weiterhelfen möchtest - das Vermitteln vom falschem Wissen ist aber eben "problematisch". Auch wenn es momentan primär keine allzu große Rolle beim Fragesteller spielt. Mal abgesehen davon lesen aber auch andere noch diese Beiträge.
Manchmal muss man eben etwas weitschweifig werden, um den korrekten Sachverhalt zu vermitteln. Es gibt eben Situationen, in denen man bestimmte Infos nicht einfach weglassen kann.
So hab jetzt diesen Hinweis komplett rausgenommen. Seine Hauptfrage wurde beantwortet und meinen gut gemeinten Hinweis lass ich weg. (Auch wenn dieser Hinweis meines Erachtens für den oben gestellten Sachverhalt absolut richtig war.)
Was solls bevor das hier noch länger hin und her geht, lösche ich es lieber.
https://www.lba.de/DE/Drohnen/FAQ/05_Registrierung_Betreiber_EID/FAQ_node.html;jsessionid=DF4214060D574EA7C0F4F5CDE792DBCB.live21303
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Handelt es sich also um ein Spielzeug gemäß Richtlinie 2009/48/EG unter den genannten Punkten, ist eine Registrierung nach meinen Verständnis nicht notwendig.