Darf man mit einer Drohne über Agrargebiete fliegen?

3 Antworten

Fürs Überfliegen musst du vorher keine Genehmigung einholen, der Besitzer kann es ggf. aber untersagen, falls er auftauchen sollte.

Starten & landen ist aber eine andere Sache, also das müsstest du aber dann möglichst von einem anderen, z.B. öffentlichen Grund aus.

Ich meine das steht da aber auch so im Text, dass man die Erlaubnis zum Starten und Landen benötigt.

Es kann aber natürlich auch noch andere Überschneidungen geben also wenn zB. in DE eine Bundesfern- oder Wasserstraße, eine Bahnlinie und noch einige andere Sachen in der Nähe sind müssen dazu noch 100m Abstand eingehalten werden.

Diese nationalen Regelungen werden irgendwann in den nächsten Monaten aber durch Flugbeschränkungszonen ersetzt, welche jeder EU-Staat noch festlegen muss.

Nach den EU-Regeln müssen aber auch zu Wohn- Freizeit- und Erholungsgebieten 150m Abstand eingehalten werden wenn man in A3 der Offenen Kategorie fliegen will.

Diese ganzen Apps liefern leider kein exaktes Abbild was tatsächlich wo erlaubt ist. Viele Sachen stimmen genau aber bei ebenfalls vielen werden auch nur evtl. mögliche oder teilweise Verbote aufgeführt (wie wohl auch in diesem Fall, wo sich das nur auf Start&Landung bezog).

Beispiele: Bei mir in der Nähe werden unzählige Sachen wie zB. auch eine sehr kleine, stillgelegte Kiesgrube als „Industriegebiet“ angezeigt. Tatsächlich gelten diese Regeln aber auch nicht für große Kiesgruben oder Gewerbegebiete sondern wirklich nur für Großindustrie wie zB. Chemiepark, Raffinerie usw..
Manchmal werden alle noch so kleinen Hubschrauberladeplätze wie Flughäfen behandelt auch wenn sie rechtlich keine sind.
Außerdem gibt es mitunter auch veraltete oder falsche Einträge, wie zB. bei uns in der Nähe ein vermeintlicher Flugplatz, obwohl dort nur eine Kläranlage steht.

Oft steht bei den Texten auch dabei dass möglicherweise dieses und jenes zu beachten ist. Überraschend häufig ist es tatsächlich aber dann doch bei weitem nicht so extrem wie man dadurch den Eindruck bekommen kann.

Ich hoffe dass das mit den Flugbeschränkungsgebieten wie sie die EU vorschreibt dann deutlich transparenter wird. Wie extrem da aber dann der Rotstift abgesetzt wird muss sich auch erst noch zeigen.

Also wenn ich das richtig in Erinnerung habe gibt es da gewisse Widersprüche. Auf drohnen.de steht zb das man mit einer bis zu 250gr schweren drohne ohne Erlaubnis des Eigentümers über Grundstücke fliegen darf, weiter unten im Text steht das es nur mit Erlaubnis klar geht. Generell gilt ja, das Ackerflächen kein Wohngebiet sind, weil dort ja keine personenbezogenen Daten erhoben werden können.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Besitzer des Nachweises A1/A3

ALF55x  09.05.2021, 18:40

Das sind die Widersprüche durch falsche oder ungenaue Darstellungen in den Apps oder auch einfach Missverständnissen, wie ich sie bereits in meiner Antwort erwähnt habe aber in der tatsächlichen Rechtslage gibt es da keine Widersprüche.

Die vorherige Erlaubnis ist nach den bisherigen nationalen Regeln (die zum Teil auch noch so weiter gelten bis die einzelnen Staaten ihre Flugbeschränkungsgebiete nach den EU-Regeln definiert haben) nur über Wohngrundstücken (nicht generell Wohngebiete!) nötig. Einzige Ausnahme ist wenn die Drohne <250g wiegt UND nicht über eine Kamera verfügt.

Das gilt also noch nicht mal für rein gewerblich genutzte oder öffentliche Flächen (wie zB. auch Straßen) zwischen den Wohngrundstücken (selbst wenn diese innerhalb innerhalb Wohngebieten liegen), geschweige denn für Agrarflächen.

Seit diesem Jahr kommen da aber auch die EU-Regeln dazu, deshalb gelten die eben erwähnten Lücken in den Wohngebieten natürlich nur noch für A1 oder sehr begrenzt evtl. auch noch in A2, während man in A3 sogar noch 150m horizontalen Abstand zu Wohngebieten einhalten muss.

0

Ja.

Warum sollte man das auch dürfen?


JeraFragt 
Beitragsersteller
 08.05.2021, 23:58

Ich meine nur. Wenn man sich die Karte anschaut, ist es ja praktisch verboten, in ganz Deutschland mit einer Drohne zu fliegen.

0
Gocca  09.05.2021, 00:14
@JeraFragt

Ja. Man braucht Genehmigungen.

Ich habe mich in meiner Stadt schon oft darüber geärgert, dass ich bei Spaziergängen von Drohnen gefilmt werde.

Bei Googlemaps z.B. müssen alle Personen unkenntlich gemacht werden.

Aber in meinem Fall, weiss ich noch nicht mal, wer mich da gefilmt hat und was die Person damit macht.

Und Landwirtschaftliche Grundstücke sind ja auch kein öffentliches Gelände. Es gibt nur welche davon ohne Zaun oder Gatter. Aber dass die privat sind wissen wir doch.

0