5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, du darfst es dann nur auf einem privaten Grundstück parken. Im öffentlichen Verkehr darf ein Auto ohne Kennzeichen, selbst wenn es angemeldet ist nicht parken. Habe schon mal einen Strafzettel bekommen, weil die Kennzeichen im Auto lagen und nicht vorne und hinten angebracht waren. Das Auto war natürlich noch angemeldet.


Mobikado 
Beitragsersteller
 26.05.2024, 07:08

Sorry, ich wollte "Verkehrsschilder fürs Parken" statt Nummerschild meinen

0
Topses  26.05.2024, 07:47
@Mobikado

Ah, OK.Wenn keine Verkehrsschilder da sind, darf man innerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich überall parken, aber

  • nicht entgegen der Fahrtrichtung
  • mind. 5m Abstand zu Kreuzungen, vor Zebrastreifen und Kurven
  • Abstand zu Bushaltestellen 15m
  • Restbreite der Straße mind. 3,05m
  • nicht auf Gehwegen, auch teilweise
  • vor Ein-und Ausfahrten
1

Edit, da die Frage bearbeitet wurde.

Es handelt sich offensichtlich um einen Seitenstreifen (Parkstreifen). Dieser gehört nicht zur Fahrbahn. Wenn man erkennt, dass dieser Bereich nicht zum Gehweg gehört, dann darf bzw. muss man dort parken.

§ 12 Absatz 4 Satz 1 StVO:

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
Ohne weitere Verkehrszeichen, die das Parken auf dem Seitenstreifen verbieten, darf man hier also "unbegrenzt" parken.

Man ist verpflichtet, regelmäßig nachzusehen, ob dort vielleicht vorübergehende Verbotsschilder aufgestellt wurden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

KevinHP  30.05.2024, 10:54

Habe meine Antwort an die bearbeitete Frage angepasst.

0

wenn keine Einschränkungen mit Anwohner-Parkzone oder Parkscheibe Parkautomat vorhanden sind, ja & das Auto angemeldet ist.

Nein. Das Fahrzeug wird eherbabgeschleppt. Aber mit Kennzeichen aus dem Ausland hat man gute Chancen. Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel ja auch nur drei Monate.

Meine Kennzeichen sind aus der Schweiz, da das Fahrzeug als Firmenwagen (in der Stadt Zug) angemeldet ist. Man bekommt da wirklich selten Post. Und wenn doch, kann es schon mal passieren, dass der Fahrer nicht ermittelt werden kann. 🙃

Man kann so quasi parken wo und wie man will. 😄


Mobikado 
Beitragsersteller
 26.05.2024, 07:10

Sorry, ich wollte "Verkehrsschilder fürs Parken" statt Nummerschild meinen

0

Ein Auto darf nicht ohne Kennzeichnen im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden


Mobikado 
Beitragsersteller
 26.05.2024, 07:11

Sorry, ich wollte "Verkehrsschilder fürs Parken" statt Nummerschild meinen

0