darf man den vetements polizei hoodie in deutschland tragen?
die meinungen sind in thema immer sehr verschieden vielleicht kennt sich jemand hier besser aus
3 Antworten
Es ist immer schön was die Pressestellen dazu von sich geben. Und wenn man anfängt § 132a StGB zu zitieren, dann sollte man auch vollständig zitieren.
§ 132a Abs. 1 Nr. 4 StGB spricht von inländischen Uniformen.
Der Pulli ist aber keine Uniform.
§ 132a Abs. 2 StGB erweitert es auf Teile die einer Uniform gleich sehen.
Der Pulli ist weder eine Uniform, noch sieht er einer Uniform gleich.
Das Tragen ist also kein Problem.
Die Pressestelle der Polizei Bayern sagt dazu:
„Das Tragen eines derartigen Kleidungsstückes könne im Einzelfall als Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen strafrechtlich verfolgt werden.“
Das ganze wäre dann §132a StGB.
https://dejure.org/gesetze/StGB/132a.html
“(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.“
Ob das dann eingezogen wird hängt vom Einzelfall ab.
ja darf man, da es sich nicht um eine Uniform handelt
nein, das Wort "POLIZEI" ist nicht geschützt und entsprechend ist es generell auch nicht verboten, mit einem "POLIZEI"-Aufdruck auf einem T-Shirt oder einem mit "POLIZEI" beschrifteten Auto durch die Gegend zu laufen bzw. fahren. Nicht erlaubt sind hingegen das Tragen einer amtlichen Uniform nach § 132a StGB.
Die Pressesprecherin der Lapo in Bayern sagt da was anderes:
Das Tragen eines derartigen Kleidungsstückes könne im Einzelfall als Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen strafrechtlich verfolgt werden.” Würdet ihr auf der Straße mit einem solchen erwischt, kann dieses also beschlagnahmt werden.
https://www.stylight.at/Magazine/Fashion/Vetements-Polizei/
§132a StGB
Kein Gesetz in Deutschland verbietet den kommerziellen Gebrauch des Wortes Polizei”, kontert übrigens Demna Gvasalia, Head Designer von Vetements. -Die Polizei macht sich halt Ihre eigenen Gesetzte :D
132a StGB ;)
“(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.“
Hat sich ja dann gelohnt der Pulli...
Ändert nichts daran, dass ein Polizeibeamte das Ding einzieht... selbst ein Patch auf dem Polizei steht kann Probleme bereiten.
ja, dann ist es so, dann muss der Fragesteller sich das leiber 2 mal überlegen ob er 1000Euro für den Pulli ausgeben möchte, und es später als Leergeld abstelmpeln kann
also ich würde es nicht riskieren, besonders da diese Gesetzte immer so schön schwammig Formuliert sind und es wirklich freiraum lässt ( in dem Sinne es könnte ja jemand denken das er Polizist ist mit dem Pullover)
Wenn er damit gesehen wird, dann kann es beschlagnahmt werden.