Darf man beim begleitendem Fahren der Klasse B eine Simson fahren?
Hey Leute,
Ich frage im Namen eine Kumpels, der vorhat, seinen Autoführerschein zu machen und mit 17 begleitendes Fahren machen möchte, nur seine Frage: Ob er eine Simson S51 oder anderes 50ccm Moped fahren darf in der Zeit bis zum 18. Geburtstag. Ich habe mal gelesen, dass das so ein Testzeitraum war, wie mit der Klasse Am mit 15 in Thüringen/ Sachsen / Sachsen-Anhalt....
PS: Aus Thüringen
5 Antworten
aber sicher die S51 muss nur ein Kriterium erfüllen https://de.wikipedia.org/wiki/Simson_S51
entsprechend der Übergangsregelung gilt dieses Recht weiterhin für Fahrzeuge, die bis zum 28. Februar 1992 erstmals in Verkehr gekommen sind.
mit 15 gilt aber ausschliesslich in den 3 BL
Hallo,
in der Klasse B sind die Klassen AM und L enthalten. Das gilt auch für den BF17.
Demnach darf man mit dem BF17 ab dem 17. Geburtstag Kleinkrafträder, die der Klasse AM entsprechen, auch alleine fahren, da man das Mindestalter dafür erreicht hat.
Das darf man aber in ganz Deutschland und es hat nichts mit der Sonderregelung in den drei Bundesländern zu tun.
Viele Grüße
Michael
Jawoll, ist nach wie vor enthalten. Einige sind immer der Meinung das wurde rausgenommen, dem ist aber nicht so. Für den Fall der unsicherheit dennoch einfach mal in ner Fahrschule nachfragen, die wissen da eigentlich am besten was los ist.
jap sobald er die praktische Führerscheinprüfung bestanden hat darf er mit dem moped fahren, auch wenn er erst 17 ist. das begleitete fahren bezieht sich wirklich nur auf das auto. wäre ja auch echt unpraktisch wenn aufm moped auch immer jemand mit muss :D
also auch, wenn er 17 ist und begleitendes Fahren hat... weil beim auto braucht er ja einen Erwachsenen... wie ist das bei der 50ccm maschine?... PS: Er wollte halt mit mir fahren, weil ich A1 habe... 😅😅
Ja,Punkt“
MfG
Ja darf er