Darf man Auto fahren, wenn EIN Bild auf den Führerschein ist von mir aber ein Name von einer anderen Person draufsteht?

8 Antworten

Da es sich um einen gefälschten Führerschein handelt, ist er ungültig und man macht sich bei Benutzung strafbar.

Du darfst Auto fahren, wenn du eine Fahrerlaubnis hast.


LisaLoacker 
Beitragsersteller
 12.01.2020, 18:36

Habe ich Aber nicht.

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Highlands  12.01.2020, 18:38
@LisaLoacker

Dann darfst Du auch nicht fahren. Den Führerschein Deiner Zwillingsschwester darfst Du Dir leider nicht ausleihen um damit zu fahren

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Psyke  12.01.2020, 19:09
@Highlands

Würde er, so rein theoretisch, noch einen Schritt weiter gehen und sich auch den Ausweis dazu ausleihen und er verplappert sich nicht, könnte er durchaus damit durchkommen. Wenn man es ihm nachweisen kann, würde es natürlich meherere Anzeigen geben.

(Will jetzt niemanden zu etwas auffordern, aber einfach mal darauf hinweisen das eine Person mit genug "krimineller" Energie durchaus dazu in der Lage wäre. Im Umkehrschluss die Warnung auf seine eigenen Dokumente, bei ähnlich aussehender Verwandtschaft entsprechend zu achten. Sollte dieser Fall eintreten wird man ja auch gefragt wie es dazu kommen konnte und muss sich Rechtferigen.)

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Nur wenn Du eine Fahrerlaubnis hast. Und diese musst Du jederzeit, wenn Du am Steuer/Lenker eines Kraftfahrzeuges sitzt mittels einem gültigen Führerschein nachweisen können.

Trollfrage beantwortet?

Woher ich das weiß:Hobby – Ich habe schon geschraubt, als ihr noch gewindelt wurdet!

Psyke  12.01.2020, 19:00

Warum Trollfrage? Finde sie durchaus berechtigt.

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ronnyarmin  12.01.2020, 19:03
@Psyke

Wie soll es denn passieren, dass im Führerschein das Bild nicht zum Namen der Person passt?

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Psyke  12.01.2020, 19:39
@ronnyarmin

Vielleicht haben wir unterschiedliche Erfahrungen und somit auch Meinungen über unsere Deutsche Bürokratie und Behörden... Bei dem was ich schon so gehört und auch selbst miterlebt habe würde mich das absolut nicht wundern. Gab sogar schon Leute die im Bürgercenter standen und der Beamte sagte: Tut mir leid, sie sind im System als "verstorben" eingetragen, ich kann Ihnen nicht helfen."

Allerdings passieren Fehler halt. Sind halt auch nur Menschen die da Ihre Arbeit machen.. Wir können ohnehin nur Spekulieren und je nach dem welche Erfahrungen man selbst schon im Leben gemacht hat, tendiert man halt entsprechen zu einer Seite.... Ob da jetzt jemand eine Lücke im Gesetz sucht, oder eine aus Unwissenheit ernst gemeinte Frage stellt will ich ehrlich gesagt gar nicht beurteilen, auch wenn die Tendenz bei den meisten Antworten überdeutlich ist.

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Schmerzgeplagt  12.01.2020, 19:40
@Psyke

Das ist eine Trollfrage! Sie weiß selbst ganz genau, dass man das nicht darf!

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ronnyarmin  12.01.2020, 19:41
@Psyke

Du gehst also von einem Versehen und einer Verwechslung beim Anfertigen des Führerscheins aus.

Dann ist dieser genauso ungültig, als wenn er verfälscht worden wäre.

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Psyke  12.01.2020, 20:01
@ronnyarmin

Genau das sollte der Fahrer ja zunächst in Erfahrung bringen. Ein Anruf in Flensburg und/oder bei der entsprechenden Behörde würde ja genügen, um zu erfahren ob eine Fahrerlaubnis auf seinen richtigen Namen vorliegt, oder ob sie auf den "Falschen" Namen ausgestellt wurde.

gibt ja noch die Möglichkeit mit der Bestätigung der Fahrschule und die Unterlagen der Bestandenen Prüfungen einen vorläufigen Schein ausstellen zu lassen. Sollten diese Vorliegen, würde die im Subtext mitschwingende und auch direkte Unterstellung gegenüber des Fragestellers etwas verbotendes machen zu "wollen" für mich persönlich stark an verleumdung grenzen. Vielleicht kann er sich gegen sowas auch nicht wehren und er hat sich nur Falsch ausgedrückt, aber diese "Verurteilung" ohne Beweise ist.... sagen wir einfach mal SEEEHR Deutsch....

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ronnyarmin  12.01.2020, 20:20
@Psyke

Ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein, darf man nicht fahren. Das heißt, man muß einen Führerschein vorzeigen können, bei dem u.a. Bild und Name mit der Person des Fahrers übereinstimmen.

Die Frage ist daher nur mit 'nein' zu beantworten.

Dass ein Fehler der Führerscheinstelle korrigiert werden kann, steht ausser Frage. Nur ging es darum in der Frage nicht.

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Psyke  12.01.2020, 21:08
@ronnyarmin

Finde man kann es nicht verallgemeinern, da es keine Hintergrundinfos über die Umstände gibt.

Ich unterscheide auch zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.

Sollte er eine Fahrerlaubnis haben und nur dir "Führerscheinkarte" nicht dabei, aber einen Ausweis ist es eine Ordnungswidrigkeit und nicht "schlimm". Kostet halt n paar €, aber man ist nicht Vorbestraft.

Wenn er allerdings mit dem Führerschein fährt, auf dem der Falsche Name steht und eine Kontrolle gerät, sollte er entsprechende Nachweise darüber haben das er wirklich im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und das kann man auch mit der Bestätigung der Fahrschule nachweisen (sollte man dann dabei haben).

Wenn er nur den Führerschein mit falschen Namen und einen Personalausweis dabei hat, wird es logisch sein das der Beamte stutzig wird und nicht sicher sein kann was jetzt den Tatsachen entspricht. Wenn er dann eine Anfrage stellt und keine Fahrerlaubnis vorliegt kann er doppelt einen dran bekommen. Zum einen wegen fahren ohne Fahrerlaubnis und zum anderen könnten Ermittlungen wegen des Verdachts auf Identitätsdiebstahl eingeleitet werden. Hier wären wir dann in einer ganz anderen Liga.

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Man darf ein Kfz führen, wenn man die dafür erforderliche, gültige Fahrerlaubnis hat. Der Führerschein einer anderen Person, auch mit dem eigenen Bild, ist keine gültige Fahrerlaubnis.