Hallo,
wir Eigentümer von zwei Garagen auf einem Garagenhof. Unsere beiden Garagen sind direkt gegenüber und die letzten in der Reihe. Der Garagenhof ist auch keine Feuerwehrzufahrt oder dergleichen.
Wir parken daher regelmäßig unser Auto vor unseren Garagen, da wir niemanden darin behindern in die eigene Garage zu fahren.
Wir wurden nun von einer Nachbarin angesprochen, dass dies ja verboten sei.
Wir stellen uns nun die Frage, ob dies wirklich so ist.
Weitere Info, falls dies relevant ist: Die beiden Garagenreihen sind in zwei Grundstücke geteilt. Die Grundstücksgrenze liegt genau in der Mitte der Garagenreihen.
PS: Die Person die uns angesprochen hat, hat selbst zwei Garagen, wovon eine als Werkstatt genutzt wird (es passt kein Fahrzeug mehr rein) und hat ein riesiges Wohnmobil auf dem Reststück des gemeinsamen Grundstücks geparkt, welches ebenfalls in den Garagenhof rein steht und halb noch auf dem Bürgersteig. Wir haben dem nie zugestimmt, dass die allein für ihr Wohnmobil den Teil des Grundstücks nutzen dürfen. Weil rein theoretisch könnte jeder andere Eigentümer auch dort sein Fahrzeug abstellen. Das sind mir dann immer die Richtigen!!!
Vielen Dank schonmal für die Infos!!
Darf man nicht auf Privatgrundstückseinfahrten nicht wenden, auch wenn kein verbotsschild aufgestellt ist ? Fahrlehrer sagen, man dürfte es