Darf man als nichtdeutscher AfD wählen?

2 Antworten

Ja, darf man. Wenn man die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates besitzt, aber einen Wohnsitz in einer deutschen Kommune hat, darf man gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 3 GG auf kommunaler Ebene an Wahlen in Deutschland teilnehmen. Wenn dort die AfD kandidiert, darf man sie als nicht-deutscher EU-Bürger also wählen.

Wenn die Frage eher ethisch gemeint war: Ich würde auch als deutscher Staatsbürger die AfD nicht wählen. Dafür bin ich viel zu verantwortungsbewusst.

Solange man Wahlrecht in Deutschland hat, „darf“ man alles wählen, was auf dem Wahlzettel steht…

Obwohl kein AfD-Sympathisant, ist mir natürlich klar, dass es den Linken ein Dorn im Auge ist, wenn Wahlberechtigte ausländischer Herkunft unerwünschte Parteien wählen, wo man doch dachte, diese dauerhaft gepachtet zu haben.